Für sogenannte “systemrelevante” Berufe plant die Bundesregierung, die Arbeitsschutzgesetze aufzuweichen. Bis Ende Juni könnten 12-Stunden-Schichten und kürzere Ruhezeiten gelten.
Das Arbeitsministerium hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einen Entwurf für eine neue Arbeitszeitverordnung zu Covid-19 vorgelegt. Die Neuregelungen betreffen “systemrelevante” ArbeiterInnen, also solche, deren Arbeit für die “Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” unverzichtbar sind. Dazu zählen alle, die im weitesten Sinn Güter des täglichen Bedarfs produzieren, für deren Logistik verantwortlich sind oder sie verkaufen. Das betrifft auch Beschäftigte der Landwirtschaft sowie der Energie- und Wasserversorgung.
Darüber hinaus betreffen die Regelungen ArbeiterInnen rund um Produktion und Verkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Geld- und Werttransporte und Daten- und Netzwerkmanagement.
Welche Maßnahmen sind wann zulässig?
Die neue Arbeitszeitverordnung sieht vor, den 8-Stunden-Tag für diese Berufsgruppen auszusetzen und Ruhezeiten zu verkürzen. So sollen 12-Stunden-Schichten möglich sein und die Ruhezeit müsse nicht länger 11, sondern nur noch 9 Stunden betragen.
Diese großen Einschnitte seien nur zulässig, wenn “die Verlängerung nicht durch vorausschauende, organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“. Dass diese Maßnahmen überprüfbar sein müssen, setzt der Vorschlag nicht voraus.