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Donnerstag, Mai 2, 2024
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    Verbot, die Wohnung zu verlassen, ist verfassungswidrig

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    Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat die weitgehende Ausgangssperre im Saarland als verfassungswidrig eingestuft und mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“, so die Verfassungsrichter.

    Das Saarland hatte eine der strengsten Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren aller Bundesländer zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu gehörte, dass das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt ist, solange kein wichtiger Grund dafür vorliegt. Als wichtige Gründe wurden hier unter anderem der Weg zur Arbeit und das Einkaufen angesehen. Familienbesuche oder das Sitzen im Freien wurden unterdessen verboten.

    Das Verfassungsgericht betonte in seiner Entscheidung, dass es dem Eilantrag des Antragsstellers zu diesem Zeitpunkt zwar statt gebe und es “aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ sehe, grundsätzlich die Maßnahmen der Regierung zu Beginn der Pandemie aber für zulässig erachte. Zum jetzigen Zeitpunkt würden die Maßnahmen jedoch das Grundrecht der Freiheit der Person verletzten. Zudem bestätigte das Gericht grundsätzlich die Zulässigkeit von Kontaktbeschränkungen und Abstandsgeboten.

    Große Auswirkungen hat die Gerichtsentscheidung so oder so nicht. Bereits wenige Stunden vor Verkündung der Gerichtsentscheidung hatte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) die Lockerung der Maßnahmen ab kommenden Montag angekündigt. Nun werden die Lockerungen schon einige Tage früher in Kraft treten. Hans betonte in einem Video-Statement, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren und umzusetzen.

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