Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat die weitgehende Ausgangssperre im Saarland als verfassungswidrig eingestuft und mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ so die Verfassungsrichter.
Für die Regierungen von Bund und Ländern haben weiterhin die Profite der Unternehmen höchste Priorität nicht unser Wohlergehen. Die Verlängerung der Corona-Maßnahmen als Lockerung zu verkaufen ist eine Farce und nutzt allein der Wirtschaft. - Ein Kommentar von Paul Gerber