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Mittwoch, April 24, 2024
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    Arbeitsgerichte: H&M hat kein ausreichendes Schutzkonzept für ArbeiterInnen

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    Schon seit längerem steht der Bekleidungshersteller H&M in der Kritik, in seinen Läden gegen den Infektionsschutz zu verstoßen. Dennoch erklärte H&M Manager Thorsten Mindermann kürzlich, alle Läden wieder öffnen zu wollen. Daraus wird wohl erst mal nichts, da mehrere Betriebsräte dies mit Klagen vor Arbeitsgerichten stoppten.

    Wie der H&M-Blog der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di berichtet, scheinen Mindermann  „zahlreiche Arbeitsgerichte aus der gesamten Bundesrepublik die rote Karte“ gezeigt zu haben.

    Denn laut ver.di kamen fast alle Gerichte den Anträgen der lokalen Betriebsräte nach und beschlossen, dass der einseitige Einsatz von Mitarbeitern ohne abgeschlossene Vereinbarungen zur Änderung von Kurzarbeit und ohne gültige Personaleinsatzplanung rechtswidrig ist.

    Dadurch kann H&M viele seiner Geschäfte doch nicht öffnen und kann oder muss bereits geöffnete Geschäfte wieder schließen.

    Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzept notwendig

    Um Filialen zu öffnen, bedarf es einer vorherigen Einigung zu einem Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzept zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Von dieser Einigung sind jedoch laut ver.di die meisten Stores weit entfernt.

    Am 30.04. begannen diesbezüglich die Verhandlungen für die Stores, die den Themenkomplex an den Gesamtbetriebsrat übertragen haben. Doch sie verzögerten sich laut ver.di aufgrund einer „Schmutzkampagne des Arbeitgebers gegen solche Betriebsräte, welche bei einer Öffnung die Einhaltung des Infektionsschutzes und faire Bedingungen für die Beschäftigten bei der Änderung von Kurzarbeitsbedingungen voraussetzen“.

    Anprobierte Ware stellt besonderes Gesundheitsrisiko dar

    Es gibt viel zu verhandeln und zu besprechen. Denn im Textil-Einzelhandel muss es aufgrund der Eigenart der verkauften Ware besondere Anforderungen an den Infektionsschutz geben. Diesen Anforderungen wird das zur Verfügungstellen einer Mund-Nasenbedeckung und Schutzfolie an der Kasse nicht gerecht.

    Sowohl in der Umkleidekabine anprobierte Kleidung, als auch umgetauschte Ware kann beispielsweise ein zusätzliches, besonders hohes Infektionsrisiko für die Beschäftigten darstellen.

    Noch größer ist das Infektionsrisiko bei „I:Collect“, einem Angebot, bei dem Kunden ihre gebrauchte Kleidung bei H&M abgeben können. Aktuell soll H&M bei diesen Beispielen keine nennenswerten Maßnahmen als erforderlich ansehen.

    Ebenfalls soll H&M den Schutz von Risikogruppen (Menschen mit Vorerkrankungen, Schwerbehinderte, Ältere,…) im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes als nicht notwendig ansehen. Es fehle die Rechtsgrundlage dafür, weswegen H&M nach derzeitigen Informationen keine speziellen Maßnahmen plant.

    Montagnachmittag werden die Verhandlungen im Gesamtbetriebsrat fortgeführt.

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