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Donnerstag, April 18, 2024
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    Betrugsverfahren gegen VW-Chefs durch Zahlung von 9 Millionen Euro eingestellt

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    Die Chefs von Deutschlands wichtigstem Autokonzern VW müssen nicht ins Gefängnis. Mit einem 9-Millionen-Deal ist das Verfahren wegen Marktmanipulation gegen die VW-Spitzen nun eingestellt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, bewusst VW-Anleger über die Risiken des Betrugs mit Dieselautos zu spät informiert zu haben. Der SPD-Landeschef Stephan Weil begrüßte die Einstellung des Verfahrens.

    Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat das Verfahren wegen Marktmanipulation gegen den VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und VW-Chef Herbert Diess wegen Marktmanipulation eingestellt. Zuvor waren sie beschuldigt worden, VW-Anleger im Jahr 2015 “vorsätzlich zu spät” über die Risiken der Dieselaffäre informiert und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen zu haben.

    Solche vorsätzlichen Manipulationen, die auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können.

    Kein Gefängnis, keine Vorstrafe

    Doch aus Gefängnis für die VW-Spitzen wird nichts: Staatsanwaltschaft und VW-Führung einigten sich auf den Deal, das Verfahren gegen eine Zahlung von 9 Millionen Euro einzustellen. Der Betrag von 4,5 Millionen Euro pro Angeklagtem wird komplett vom VW-Konzern getragen.

    Offenbar war der Deal auch mit den Eigentümer-Familien Porsche und Piëch sowie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) abgesprochen. Sie begrüßten die Einstellung des Verfahrens.

    Eine Einstellung bedeutet, dass kein Urteil im Prozess gefällt wird und damit auch keine Eintragung von Vorstrafen auf die Unternehmenslenker Diess und Pötsch zukommen.

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    Verfahren gegen ehemaligen VW-Chef wackelt.

    Wie der NDR berichtet, soll auch das Strafverfahren gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wegen möglicher Marktmanipulation wackeln. Es könnte gegen Auflagen schon bald beendet werden. Der Ex-VW-Chef ist allerdings in einem weiteren Verfahren wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit der sogenannten Dieselaffäre angeklagt. Aber auch hier ist die Anklage noch nicht zugelassen.

    In Deutschland ist es damit auch rund fünf Jahre nach Aufdeckung der Dieselaffaire zu keiner Verurteilung von Verantwortlichen des massenhaften Betrugs mit schweren finanziellen Folgen für AutofahrerInnen wie für die Umwelt gekommen.

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