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Samstag, April 20, 2024
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    Austin‘s Targeted Three – Drei AktivistInnen werden beschuldigt, Teil der „Antifa“ zu sein

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    In Austin, der Hauptstadt des US-Bundesstaates Texas, sind drei AktivistInnen festgenommen worden, weil der Staat ihnen vorwirft, an der Plünderung einer Filiale der großen Supermarktkette „Target“ teilgenommen zu haben.

    Nach einem Bericht des amerikanischen Nachrichtenportals Tribune of the People kam es vor dem Supermarkt zu einer Protestaktion, unter anderem, weil der Konzern an der Versorgung und Finanzierung der Polizei beteiligt ist. Hier ist auch von „Enteignungsaktionen“ durch die Menschen während der Kundgebung die Rede. Hauptsächlich seien Socken und Babyartikel mitgenommen worden, da solche Produkte von den durch die Krise hart getroffenen Menschen am dringendsten benötigt würden.

    Einer der Angeklagten wird vorgeworfen, den Protest gefilmt und auf Facebook andere dazu aufgerufen zu haben, sich anzuschließen. Einem weiteren Aktivisten wird vorgeworfen, die Außenkameras am Supermarkt entfernt zu haben, als die Menschen begannen, sich Zugang zum Gebäude zu verschaffen. Die dritte Person soll das Auto gefahren haben, mit dem die Drei später den Ort des Geschehens verlassen haben.

    Dieses Vorgehen ist ein gut dokumentiertes Beispiel dafür, was vermutlich gerade hundertfach in den USA passiert. Die Hetzjagd gegen die „Antifa“ durch Donald Trump war bisher in den liberaleren Medien vor allem verspottet worden. Hier zeigt sich jedoch, welches übergreifende Ziel damit verfolgt wird: Gerade weil der Begriff so unklar ist und die „Antifa“ als einheitliche Organisationsstruktur wie in vielen anderen Ländern in den USA gar nicht existiert, kann der Begriff nun gegen beliebige AktivistInnen verwendet werden, um sie in den Augen der Öffentlichkeit und der Justiz zu diffamieren und anzuklagen. Zwischenzeitlich wurden die drei AktivistInnen wieder frei gelassen.

    In Deutschland hat es im Kontext der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg ähnliche Debatten darum gegeben, ob man den „Schwarzen Block“ nicht zu einer kriminellen Vereinigung erklären könne.

    Hervorzuheben ist auch, dass mindestens einer der Beschuldigten gar nicht vorgeworfen wird, sie habe den Supermarkt betreten. Ihr wird dennoch Diebstahl vorgeworfen – und das, obwohl sie lediglich online zum Protestieren, nicht aber zum Plündern aufgerufen hatte. Offenbar bemühen sich die US-Repressionsbehörden, nicht als erstes die protestierenden Massen zu treffen, die mit den sogenannten „Plünderungen“ ihr eigenes Elend geringfügig abschwächen, sondern diejenigen, denen sie eine organisierende Rolle in diesen Protesten zusprechen.

    Auf dem Informationsportal „Dem Volke Dienen“ wird auch in Deutschland zur Solidarität mit den drei Beschuldigten aufgerufen, und auch erste Solidaritätsaktionen sind dort dokumentiert.

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