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Dienstag, März 19, 2024
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    Hohe Strafen in G20-Verfahren verhängt

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    Nach anderthalb Jahren Prozess endete gestern ein weiterer Prozessabschnitt vor dem Hamburger Landgericht gegen Teilnehmer der G20-Proteste in Hamburg vor drei Jahren. Die fünf Angeklagten wurden verurteilt, obwohl ihnen selber keine konkreten Gewalttaten vorgeworfen wurden. Die Rote Hilfe protestiert gegen dieses “Skandalurteil”.

    An mehr als 70 Prozesstagen wurde gegen die fünf Jungen Männer verhandelt. Das Landgericht Hamburg wirft ihnen vor, gemeinsam mit rund 2.015 weiteren Menschen am Morgen des 7. Juli 2017 vermummt durch die Elbchaussee in Hamburg-Altona gezogen zu sein. Dabei seien aus der Menge heraus Autos und Mülltonnen angezündet, sowie Scheiben von Gebäuden eingeworfen worden.

    Die fünf Angeklagten sind die Einzigen, die bisher in diesem Verfahrenskomplex angeklagt wurden. Konkrete Gewalttaten oder Sachbeschädigungen warf das Gericht ihnen jedoch nicht vor. Trotzdem wurden sie aufgrund ihrer Anwesenheit wegen Landfriedensbruchs und Beihilfe zur Brandstiftung verurteilt.

    Der Hauptangeklagte, ein 24-jähriger Franzose, bekam eine Haftstrafe von drei Jahren. Ein 26-Jähriger aus Hessen erhielt ein Jahr und fünf Monate Haft auf Bewährung, ein weiterer 24-jähriger Hesse eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die beiden anderen Angeklagten aus Hessen im Alter von 20 Jahren, müssen wegen Landfriedensbruchs 20 Arbeitseinsätze zu je sechs Stunden ableisten. Während die Staatsanwaltschaft deutlich höhere Strafen verlangt hatte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch.

    Proteste gegen Skandalurteil

    Vor dem Gerichtsgebäude und auch am Abend demonstrierten zahlreiche Menschen gegen die Verurteilung der Angeklagten. Auf der damaligen Demonstrationsstrecke versammelten sich am Freitagabend mehrere hundert Menschen aus Protest gegen das Urteil. Mehrere Hundertschaften, Wasserwerfer und Pferdestaffeln der Polizei begleiteten die friedliche Demonstration.

    In einer Pressemitteilung kritisierte die Solidaritätsorganisation “Rote Hilfe e.V.” das politisch aufgeladene Verfahren. Nur mit der staatsanwaltlichen Konstruktion, dass allein das Mitlaufen in einer militanten Gruppe eine „psychische Beihilfe“ darstelle und somit alle Anwesenden auch für jede einzelne Aktion Anderer haftbar gemacht und bestraft werden könnten, werde eine Verurteilung zu so hohen Strafen möglich.

    Weiter kritisiert die Rote Hilfe, dass schon im Verlauf des Verfahrens erkennbar geworden sei, dass es dem Gericht ausschließlich um eine Verurteilung ging: offensichtliche Pfuscherei bei den Ermittlungen, systematische Beweisfälschungen seitens der SoKo „Schwarzer Block“ und manipulierte Aussagen sollen beim Gericht zwar Verärgerung hervorgerufen haben, führten aber keineswegs zur sofortigen Einstellung des Verfahrens.

    „Durch diesen politischen Prozess, der lehrbuchhaft die Prinzipien der politischen Justiz und den unbedingten staatlichen Verfolgungswillen zeigt, will der Staat erneut ein Exempel an G20-Gegnern statuieren, linke Bewegungen delegitimieren und alle Aktivist*innen einschüchtern“, beurteilt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. den Prozess.

    Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil auch in zweiter Instanz bestehen bleibt.

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