`
Freitag, April 26, 2024
More

    Polizei nutzt Corona-Gästelisten zur Strafverfolgung – SPD und CSU verteidigen das

    Teilen

    Wer derzeit in Restaurants, Kneipen oder Kinos geht, muss in vielen Bundesländern seine Anschrift hinterlegen. Diese soll eigentlich der Infektionsverfolgung dienen, sollte es zu einem Corona-Ausbruch an dem jeweiligen Ort kommen. Doch mittlerweile sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die Polizei die Listen zur Strafverfolgung auswertet. SPD und CSU-PolitikerInnen verteidigen diese Praxis.

    Aus mehreren Bundesländern sind Fälle bekannt geworden, in denen die Polizei auf Daten zugriff, die eigentlich zur Infektionsverfolgung angegeben wurden. Dazu gehören unter anderem Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern.

    In Hamburg hatte die Polizei die erhobenen Gästedaten eines Restaurants genutzt, um Augenzeugen einer Straftat zu finden, und kontaktierte die in der Gästeliste aufgeführten Personen. Auch in Bayern nutzte die Polizei die Listen der Restaurants in mindestens zehn Fällen für ihre Ermittlungen, darunter auch einfache Diebstähle.

    Regierungs-PolitikerInnen verteidigen Maßnahmen

    Offenbar scheint dieser „Nebeneffekt“ keine Willkür der Polizei zu sein, sondern politisch gewollt. So erklärte eine Sprecherin des SPD-geführten Bundesjustizministeriums ein solches Vorgehen auf Basis der Strafprozessordnung prinzipiell für legitim, “wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen”.

    Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte die polizeiliche Praxis im ARD-Mittagsmagazin. “Es handelt sich um schwere Straftaten, bei denen das zur Ermittlung des Täters und für die Aufklärung der Straftat sinnvoll und richtig ist.” Befürchtungen seien “völlig unbegründet”.

    Baden-Württemberg lässt einen polizeilichen Zugriff hingegen nicht zu, in Sachsen gibt es keine Registrierungspflicht.

    Kritik von Gaststättenverband und Datenschutzbeauftragtem

    Zum Verhalten von Politik und Polizei gibt es Kritik. Aus unterschiedlichen Richtungen. Zum einen vom Unternehmerverband von Gaststätten, Hotels und Restaurants, Dehoga: “Das ist hochgradig sensibel”, erklärte beispielsweise die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges gegenüber der Rheinischen Post.

    Hinter den Aussagen steht natürlich auch wirtschaftliches Interesse. Denn Gaststätten-BesucherInnen könnten durch die nun bekannt gewordene Praxis abgeschreckt werden – ein Einnahmeverlust wäre die Folge.

    Es gibt auch andere Stimmen: So hat der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch vorige Woche ausdrücklich darauf verwiesen, dass aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungsverordnung erhobene Informationen “zweckgebunden ausschließlich zur Verfolgung von Infektionsketten zu verwenden sind”. Faktisch wird seine Rechtsauffassung derzeit nicht umgesetzt.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News