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Montag, April 29, 2024
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    Verkehrsministerium legt rechtswidriges Gesetz vor und lässt es dann außer Kraft setzen

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    Ende April trat eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, durch die RaserInnen schärfer bestraft werden sollten. Die Autolobby hatte schon zuvor massiv dagegen getrommelt – ebenso wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Offenbar hat sein Ministerium dabei das Gesetz so fehlerhaft formuliert, dass es nun rechtswidrig ist und ausgesetzt werden muss. ExpertInnen gehen nicht von einem Versehen aus. Eine Neuverhandlung ist damit wahrscheinlich.

    Seit Ende April war eigentlich ein neuer Strafkatalog in Kraft, der harte Strafen für RaserInnen vorsah. Wer beispielsweise in einer 30er-Zone vor einer Schule über 51 km/h fuhr und dabei geblitzt wurde, dem drohten 80 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

    Aufgrund von rechtlichen Problemen mit der Umsetzung der „Novelle der Straßenverkehrsordnung“ (StVO) hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Länder nun jedoch dazu aufgefordert, vorerst wieder den alten Bußgeldkatalog mit milderen Strafen für RaserInnen in Kraft zu setzen.

    Betroffen seien insbesondere alle Fahrverbote, die nicht nur für Raserei, sondern auch für gefährliche Überhol- und Abbiegeverstöße sowie für das unbefugte Nutzen einer Rettungsgasse gelten.

    „Wir werden ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren die alte Rechtslage anwenden“, kündigte bereits Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) an. Thüringen sieht das anders, das Land will die verschärften Fahrverbote weiter anwenden: „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen“, sagte Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke).

    Formfehler ausgenutzt – der selbst produziert wurde

    Ursache für die Rechtswidrigkeit der neuen Verordnung ist ein Formfehler, der im Bundesverkehrsministerium selbst produziert wurde. So wurde in der Neuauflage des Gesetzes einfach „vergessen“, auf die notwendige Rechtsgrundlage für Fahrverbote zu verweisen.

    Dabei ist die Bedeutung einer solchen Rechtsgrundlage nicht nur jedem Jura-Studierenden im ersten Semester klar, sondern vor allem auch der Rechtsabteilung in einem Bundesverkehrsministerium. „Weil die Regierungsbürokratien von Bund und Ländern jedes Jahr unzählige Rechtsvorschriften produzieren und es dafür eine eingeübte Routine gibt, ist Schlamperei als Fehlerquelle eigentlich nur schwer vorstellbar.“, kommentiert dazu Peter Fahrenholz in der Süddeutschen Zeitung.

    Mit anderen Worten: es scheint sich hier weder um eine „Panne“ noch um ein „Versäumnis“ zu handeln, sondern um eine eventuell vorsätzliche Produktion von Fehlern. Das zeigt sich auch darin, dass Scheuer und andere CDU-Politiker sich nun dafür aussprechen, die Verschärfungen zurückzunehmen – und nicht etwa nur den Verweis auf Fahrverbote zu ergänzen.

    Der Minister bekräftigte im Gespräch mit der Passauer Neuen Presse, er wolle die „überzogenen Fahrverbote“ wieder loswerden.

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