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Freitag, April 19, 2024
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    Volksbegehren für “Enteignung von Deutsche Wohnen & Co” darf stattfinden

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    Heute hat der Senat von Berlin die Zulässigkeit des Volksbegehrens der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ erklärt. Dafür hatte er sich insgesamt 441 Tage Zeit gelassen, obwohl die für eine Prüfung nötigen Unterschriften schon im Juni 2019 übergeben worden waren. Im Volksbegehren soll es darum gehen, private Immobilienformen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu enteignen und in kommunalen Besitz zu überführen.

    Seit 2005 haben sich in Berlin die Mietkosten in etwa verdoppelt. Kostete der Quadratmeter vor 15 Jahren noch durchschnittlich 4,88€, stieg der Preis auf 9,57€ Anfang letzten Jahres. Viele BerlinerInnen geben großen Wohnungskonzernen daran eine Mitschuld.

    Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kämpft deshalb seit mehreren Jahren dafür, mit einer direkt-demokratischen Volksabstimmung den Berliner Senat dazu zu zwingen, Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen zu enteignen. Nach einer Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung wären von der Enteignungsforderung rund 250.000 Wohnungen betroffen.

    Die Wohnungen sollen anschließend wieder in die Hände der Stadt übergehen. Damit erhoffen sich die AktivistInnen eine spürbare Senkung der Mietpreise.

    441 Tage brauchte die “Prüfung”

    Schon im Juni 2019 hatte die Initiative „DW&Co enteignen“ 57.000 Unterschriften überreicht. Die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens zog sich jedoch weit über ein Jahr – genau 441 Tage – hin, weshalb die Initiative sogar eine Klage gegen die lange Prüfdauer startete.

    Nun endlich hat der Senat erklärt, dass das Anliegen des Volksbegehrens mit Bundesrecht vereinbar ist. Eine inhaltliche Bewertung sei damit allerdings nicht verbunden. Zudem gebe es noch materiell-rechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz. Im Beschlussentwurf würden noch tragfähige Begründungen für die Auswahl der Wohnungen sowie Härtefallregelungen fehlen.

    Was steht wahrscheinlich zur Abstimmung?

    Um was soll es nun im Volksbegehren gehen? „Der Senat soll jetzt nicht nur ein Gesetz erarbeiten, er wird nun auch aufgefordert, dieses dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorzulegen und alle darüber hinausgehenden Schritte zur Vergesellschaftung zu unternehmen. Mit allem was dazugehört: von Verwaltungsvorschriften bis zur Gesetzesvollziehung“, freut sich Aktivistin Rouzbeh Taheri,

    Die Initiative erwartet, im Februar 2021 mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren beginnen zu können. Dann müssten 170.000 Unterschriften gesammelt werden. Im Herbst 2021 könnte es dann zur Abstimmung kommen.

    „Was wir vorhaben, ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dafür benötigen wir die Unterstützung aller Kräfte, die eine öffentliche Wohnraumversorgung für Berlin wollen!“, so Michael Prütz von der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ zu den kommenden Aufgaben.

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