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Samstag, April 27, 2024
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    Erster Landkreis im Lockdown

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    Mit dem Berchtesgadener Land in Oberbayern gilt in einem ersten Landkreis erneut ein weitgehender Lockdown. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist hier nur noch mit einem “triftigen” Grund zulässig. Ohne einen solchen Grund gilt für alle Einwohner:innen eine Ausgangssperre.

    Ab heute 14 Uhr gelten die neuen, in einer Allgemeinverfügung festgelegten, Ausgangsbeschränkungen im Berchtesgadener Land. Zwei Wochen sollen sie vorerst gelten.

    Am vergangenen Montag kletterte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner:innen in den vergangenen sieben Tagen) auf 272,8 – laut dem Robert Koch-Institut (RKI) bundesweit ein neuer negativ Rekord. Am Montag um 10 Uhr meldete das örtliche Landsratsamt insgesamt 234 aktuell infizierte Personen und 701 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Keine der erkrankten Personen befindet sich in intensivmedizinischer Versorgung.

    Mit der neuen Allgemeinverfügung dürfen die Menschen im Berchtesgadener Land ihre Wohnungen nur noch mit einem “triftigen” Grund verlassen. Zu „triftigen Gründen“ zählen etwa: Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Besuch bei Ärzt:innen oder Therapeut:innen, Versorgungsgänge für den täglichen Bedarf, Besuch bei Lebenspartner:innen, Begleitung von Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Beerdigungen im engsten Familienkreis, Sport und Bewegung an frischer Luft ohne Gruppenbildung oder die Versorgung von Tieren.

    Untersagt sind der Betrieb und Besuch sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, dazu zählen unter anderem Sauna und Badeanstalten, Kinos, Clubs, Bars, Restaurants, Märkte, Spielhallen, Museen, Theater, Sportplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Thermen, Volkshochschulen und Musikschulen. Restaurants dürfen jedoch fertiges Essen bis 20 Uhr zum Mitnehmen verkaufen. Hotels dürfen nur noch Geschäftsreisende aufnehmen.

    In Kliniken, Alten- und Pflegeheimen gibt es strikte Besuchsverbote. An bestimmten Orten gilt nach Angaben des Landratsamts zwischen 6 und 23 Uhr eine Maskenpflicht auf belebten öffentlichen Plätzen.

    Laut Landrat Bernhard Kern (CSU) müssten nun die „Daumenschrauben“ angezogen werden. Ab sofort werde auch die Bundeswehr beim zuständigen Gesundheitsamt zur Unterstützung bei der Nachverfolgung der Infektionsketten eingesetzt.

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