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Freitag, April 19, 2024
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    Panama-Papers: Deutsche Haftbefehle gegen Mossack und Fonseca

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    2016 leakte ein Informant 2,6 Terabyte Daten an deutsche Journalist:innen. Sie belegen, dass die Kanzlei Mossack-Fonseca Briefkastenfirmen verkaufte. Durch die sogenannten “Panama Papers” konnten die Journalist:innen nachweisen, wie mit tausenden Briefkastenfirmen Milliarden verschleiert wurden. Vier Jahre später gibt es nun Haftbefehle gegen die Gründer der Kanzlei.

    Offshore-Unternehmen zu gründen, ist nicht an sich strafbar. Im Fall der Panama Papers ermöglichte die Kanzlei Mossack-Fonseca aber unter anderem Mafia-Banden sowie Staats- und Regierungschefs, kriminelle Geschäfte zu machen, ohne dass diese auf sie zurückzuführen waren.

    Als ein Informant die rund 4 Millionen E-Mails und 2 Millionen PDF-Dateien öffentlich machte, hatte das für einige Regierungschefs Folgen. Der isländische und pakistanische Premier mussten zurücktreten, der deutsche Staat leitete seitdem tausende Verfahren wegen Steuerhinterziehung ein.

    Vier Jahre später ein Haftbefehl

    Die Organisatoren des Geschäftsmodells hatte bisher kein Staat belangt. Nun gibt es – vier Jahre nach Bekanntwerden ihrer Verwicklung – deutsche Haftbefehle gegen Jürgen Rolf Dieter Mossack und Ramón Fonseca Mora. Beide hatten in den 1980ern die Kanzlei Mossack-Fonseca gegründet.

    Dass der Haftbefehl für die beiden Männer tatsächlich Konsequenzen hat, ist aber unwahrscheinlich. Sie leben in und arbeiten von Panama aus, sind panamaische Bürger, und der deutsche Staat kann sie – solange sie dort bleiben – nicht belangen.

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