CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer hat sich innerhalb der Europäischen Union im Konzerninteresse durchgesetzt. Laut einer geplanten Reform der Fahrgastrechte soll es künftig keine Entschädigung bei Bahn-Verspätungen wegen „höherer Gewalt“ geben.
Mit dem Klimawandel nehmen auch extreme Unwetter zu. Doch wessen Bahn in Zukunft aufgrund dessen ausfällt oder zu spät kommt, kann nicht mehr mit Entschädigung rechnen. Das ist das Ergebnis einer Reform des EU-Fahrgastrechts.
Nach Angaben des Rats der Mitgliedstaaten enthält die Neuregelung eine Klausel über „höhere Gewalt“, die Eisenbahnunternehmen von ihrer Entschädigungspflicht “unter besonderen Umständen” ausnimmt.
Eine solche Klausel für “extreme Wetterbedingungen, große Naturkatastrophen oder große Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit” war eine Forderung der Verkehrsminister. Insbesondere Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) hatte sich dafür ausgesprochen.
Auch eine Erhöhung von Entschädigungs-Zahlungen bei Verspätungen konnte Scheuer verhindern. Die aktuelle Einigung sieht nun eine Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises für eine Verspätung ab einer Stunde und 50 Prozent ab zwei Stunden vor – das entspricht der bisherigen Regelung der Deutschen Bahn.
Scheuer im Konzerninteresse
Damit hat Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) das Maximum für deutsche Konzerne im Bereich der Mobilität herausgeholt. Zum einen wird die Deutsche Bahn vor hohen Entschädigungsforderungen bewahrt. Zum anderen sinkt auch die Attraktivität des Bahnfahrens, was wiederum den Autokonzernen zugute kommt.
Kritik gab es aus dem Europaparlament, das der geplanten Reform jedoch aller Voraussicht nach zustimmen wird. “Meines Erachtens nach haben wir die Chance verpasst, Bahnfahren wirklich attraktiver zu machen”, erklärte selbst der CSU-Abgeordnete Markus Ferber.
“Ganz erhebliche Schwächung der Rechte”
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beklagte eine “ganz erhebliche” Schwächung der Rechte von Bahnfahrern an entscheidender Stelle: “Die Bahnunternehmen können Entschädigungsansprüche für Zugausfälle und -verspätungen künftig mit dem Hinweis auf die neue Höhere-Gewalt-Klausel einfach ablehnen”, erklärte vzbv-Chef Klaus Müller. “Ob Kunden Geld bekommen, hängt also vom Gutdünken der Unternehmen ab”, kritisierte er. “Die bisherige Rechtssicherheit für Verbraucher wäre damit hinfällig.”