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Samstag, Juli 27, 2024
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    9. November: AfD-Kandidat aus Sachsen benutzt Nazi-Wahlspruch bei Rede

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    Der AfD-Landesvize Kay-Uwe Ziegler benutzte in einer öffentlichen Rede am denkwürdigen 9. November eine Losung der faschistischen paramilitärischen SA. Nun leugnet er dies und lässt Aufnahmen der Rede aus dem Internet löschen. Eine Strafanzeige wurde eingeleitet.

    Ein weiteres Mal stilisiert sich die AfD als Sprachrohr der radikalen Rechten – und will danach wieder von nichts gewusst haben. In einer Rede zum 9. November diesen Jahres verwendete der AfD-Landesvize von Sachsen-Anhalt, Kay-Uwe Ziegler, einen Wahlspruch der faschistischen SA, der Sturmabteilung der NSDAP. Die Rede hielt er bei einer Veranstaltung der Landesvorstände der AfD Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Sie hatten sich zum Gedenken an den Fall der Mauer am Grenzdenkmal Hötensleben getroffen.

    Am 9. November wird jedoch ebenso der Opfer der faschistischen Pogrome vom November 1938 gedacht. In der “Reichspogromnacht” zum 10. November wurden im gesamten Deutschen Reich, in Österreich und in der Tschechoslowakei unzählige Synagogen von organisierten Schlägertrupps der Nazis in Brand gesetzt, jüdische Geschäfte wurden zerstört und tausende Jüd:innen misshandelt, verhaftet oder getötet.

    SA-Spruch will nicht bekannt gewesen sein

    Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD die Losung „Alles für Deutschland“ in ihrer öffentlichen Propaganda benutzt. Ein Brandenburger AfD-Kandidat hatte den Wahlspruch der SA auf einem Plakat während der Bundestagswahl genutzt. Nachdem das Plakat deutschlandweit für empörte Reaktionen gesorgt hatte, leugnete auch der Brandenburger AfD-Kandidat jegliche Kenntnis von der geschichtlichen Bedeutung der Formel.

    Daher wird selbst von einem Funktionär der AfD Sachsen-Anhalt eingeräumt, dass Ziegler die Losung der SA mittlerweile eigentlich kennen musste. Inzwischen hat Ziegler die Löschung eines öffentlichen Videos seiner Rede im Internet veranlasst.

    Gleichzeitig wird in Magdeburg strafrechtlich wegen des ‘Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen’ ermittelt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sagt zu dem Verstoß grundsätzlich, dass „das Verwenden der Sentenz ‘Alles für Deutschland’ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung” eben deshalb strafbar sei, weil es sich um eine “Losung der SA” handelt.

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