`
Freitag, April 26, 2024
More

    “Querdenken” fand trotz Demonstrationsverbot in Bremen statt

    Teilen

    Zwei „Querdenken“-Demonstrationen in Mannheim und in Bremen sind in der letzten Instanz vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten worden. Es könnte nicht damit gerechnet werden, dass sich die Demonstrationen an die Hygienevorschriften halten würden. 

    Nachdem das Bremer Verwaltungsgericht die Querdenken-Demonstration verboten hatte und dieses Verbot nochmal vom Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde, bestätigte heute am Samstag das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung.

    Die Gerichte haben das Verbot mit der hohen zu erwartenden Teilnehmer:innenzahl und einer Gefährdung für die Öffentlichkeit begründet. Nach Einschätzung der Gerichte gäbe es keinen Raum für Kompromisse, weswegen ein Versammlungsverbot ausgesprochen wurde.

    Die Demonstration in Bremen sollte unter dem Motto „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ stattfinden. Es waren bis zu 20.000 Teilnehmer:innen erwartet, dementsprechend rüstet sich die Polizei auch für einen Großeinsatz. An mehreren Orten in Bremen wurden Wasserwerfer positioniert.

    Kleingruppenkonzept scheitert

    In Bremen verabredeten sich die Veranstalter:innen, das Demonstrationsverbot mit einem Kleingruppenkonzept zu unterwandern. Damit scheiterten sie. Die Bremener Polizei zieht Bilanz mit 450 Ordnungswidrigkeiten, Strafanzeigen, über 300 Platzverweisen und 460 Identitätsfeststellungen.

    Auch gegen die versuchten Ersatzveranstaltungen gab es antifaschistischen Gegenprotest. Auch gegen diesen Protest ging die Polizei vor. Am Nachmittag blockierten Antifaschist:innen eine Gruppe von Querdenker:innen.

    Auf Journalist:innen ging die Polizei gezielt zu. Sie berichten, in ihrer Arbeit eiingeschränkt worden zu sein, weil Polizist:innen sie “für Gespräche” zur Seite nahmen und ihre Motivation hinterfragten.

    Mannheimer Demo: „Durchgreifende Zweifel“, ob Auflagen eingehalten werden würden

    In Mannheim ergab sich eine ähnliche Situation wie auch in Bremen. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe bezweifelt, dass die Organisatoren der Demonstration dafür sorgen würden, dass die Hygienevorschriften auch tatsächlich umgesetzt werden würden. Damit würde die Demonstration höchstwahrscheinlich gegen die Auflagen verstoßen, was eine Straftat wäre. Damit sei die Demonstration eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dieses Gerichtsurteil ist nicht anfechtbar.

    Angeblich ein Drittel der „Querdenken“ Teilnehmer:innen rechtsextrem

    Laut den Aussagen des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) Georg Maier sind etwa ein Drittel der „Querdenken“ Teilnehmer:innen auch in der rechtsextremen Szene aktiv. Ein Hinweis dafür seien die zahlreichen Fahnen der Reichsbürger und anderer Rechtsextremer, die auf den Demonstrationen beobachtet werden können.

    Im November hatte ein geheim organisiertes Strategietreffen von rechtsextremen Reichsbürgern und Anführern der „Querdenken“ Bewegung für Schlagzeilen gesorgt.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News