In den letzten 12 Monaten wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 29,6 Milliarden Euro Kurzarbeitergeld an Unternehmen ausgezahlt. Das ist fast 150 Mal soviel wie im Jahr zuvor. Es ist Geld, das die Arbeiter:innen erwirtschaftet haben und den Unternehmen zugute kommt. Diese schütten trotz der Unterstützung weiterhin Dividenden an Aktionär:innen aus.
Das „Kurzarbeitergeld“ wird von der Politik regelmäßig als entscheidende Maßnahme gegen Arbeitslosigkeit angepriesen. Doch der Preis ist hoch: In den 12 Monaten von April 2020 bis März 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 29,6 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben. Das geht aus einer Aufstellung des “Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe“ (BIAJ) hervor.
Ein Anteil davon ist mit 17,0 Milliarden das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug). Hinzu kommen noch einmal rund 12,6 Milliarden Euro für die am 25. März 2020 rückwirkend zum 01. März 2020 eingeführte Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kug und “Saison-Kug”), die vom Unternehmen alleine zu tragen sind.
Es ist eine immense Steigerung um das 150-fache. Ein Jahr zuvor, von April 2019 bis März 2020, wurden von der Bundesagentur für Arbeit noch 211,5 Millionen Euro für diese Leistungen ausgegeben.
Mit dem Kurzarbeitergeld finanzieren Arbeiter:innen sich selbst
Doch was ist eigentlich das Kurzarbeitergeld? Voraussetzung für dessen Gewährung ist, dass einem Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen oder einem “unabwendbaren Ereignis” ein vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall entsteht und dass vorhandene Arbeitszeitguthaben vollständig abgebaut wurden – also, dass der Betrieb seinen Arbeiter:innen keine Arbeitsaufträge geben kann.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet in diesem Fall 60% bzw. 67% (bei Kindern) des Nettoverdienstausfalls des:der Arbeiter:in. Dieses Kurzarbeitergeld wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, in die normalerweise sowohl Arbeiter:in als auch Arbeitgeber:in jeden Monat 2,4% des Brutto-Lohns einzahlen. Zusätzlich werden jedoch seit März 2020 nun darüber hinaus für die Kapital-Seite deren fälligen Beiträge zur Sozialversicherung vollständig übernommen.
Bezogen auf die aktuellen Regelungen wird damit das Kurzarbeitergeld im wesentlichen durch die Arbeiter:innen selbst finanziert. Es ist also eine massive Entlastung der Unternehmen. Aus diesem Grunde fordern immer wieder Initiativen, dass das Kurzarbeitergeld zu 100% von den Unternehmen finanziert werden sollte.
Löhne zahlen sich die Arbeiter:innen selbst – Dividenden fließen trotzdem
Einer Analyse der Weltwirtschaftskrise 2008/2009 zufolge wird das Kurzarbeitergeld „deutlich überproportional von großen Industriebetrieben in Anspruch genommen“. Das läge insbesondere daran, dass der bürokratische Aufwand von großen Unternehmen besser bewältigt werden konnte. Auch wenn in dieser Krise sicherlich der Anteil etwa im Gastgewerbe und dem Touristiksektor größer seien dürfte – große Konzerne machen noch immer einen Löwenanteil aus.
Das zeigt sich beispielsweise beim Autokonzern Daimler. Dieser hat mit 700 Millionen Euro als einzelner Konzern fast 3 Prozent des insgesamt ausgezahlten Kurarbeitergelds eingesammelt.
2021 geht es weiter
Auch in diesem Jahr stehen weiter hohe Ausgaben in dem Bereich an. In den ersten drei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2021 wurden laut BIAJ für “Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit” insgesamt schon 7,643 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 4,520 Milliarden Euro für “konjunkturelles Kurzarbeitergeld” (Kug).
Das heißt: Im ersten Quartal 2021 (etwa 24,7 Prozent der 365 Kalendertage) wurden bereits 1,6 Milliarden Euro mehr für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben als die – im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das gesamte Haushaltsjahr veranschlagten – 6,050 Milliarden Euro.
Ende Februar 2021 berichtete das Handelsblatt: “Insgesamt plant die BA für Kurzarbeit und die Erstattung der Sozialbeiträge an die Arbeitgeber nun rund zwölf Milliarden Euro ein.”