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Freitag, März 29, 2024
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    Regierung beschließt automatische Ausgangsbeschränkungen ab 100er-Inzidenz

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    Die Bundesregierung hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Eiltempo soll es nun durch den Bundestag gehen. Damit gibt es wahrscheinlich bald eine flächendeckende Ausgangssperre in Deutschland. Ab einer Inzidenz von 200 sollen auch die Schulen schließen. Es hagelt viel Kritik – sowohl aus dem Staatsapparat selbst, als auch von sozialen Bewegungen.

    Das Bundeskabinett – bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Bundesminister:innen – will so schnell wie möglich eine „Bundesnotbremse“ aktivieren. Dafür wurde heute Vormittag ein Gesetzentwurf zur Änderung des bestehenden Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

    Kern-Elemente waren bereits am vergangenen Freitag bekannt geworden und sind weitgehend gleich geblieben: Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort ab dem übernächsten Tag automatisch zusätzliche Maßnahmen gelten:

    • Eine Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Laut der Pressemitteilung der Bundesregierung soll dann nur das Haus verlassen dürfen, wer „arbeitet, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss.“ Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 hat es solch einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht gegeben.
    • Massive Kontaktbeschränkungen: Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. Eine ursprüngliche Begrenzung auf ein Treffen am Tag scheint vom Tisch zu sein.
    • Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Restaurants, Cafés, Theatern, Museen oder Zoos. Dabei ist es egal, ob die Aktivitäten draußen oder drinnen stattfinden. Vor wenigen Tagen war diese undifferenzierte Haltung in einem offenen Brief von Aerosol-Forschern massiv kritisiert worden. Auch Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
    • Schließung von Geschäften, die nicht dem täglichen Bedarf dienen.  Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittel- und Gartenmärkte.
    • Verbot von körpernahen Dienstleistungen: Erlaubt werden sollen nur solche, die zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Einzige Ausnahme bleibt der Friseurbesuch.
    • Verbot von Gruppensport. Dieser soll nur allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts möglich sein. Die Bundesliga und andere Spitzensportarten dürfen aber ohne Zuschauer:innen weiterlaufen.
    • Ab einer Inzidenz von 200 sollen zudem auch Schulen und Kitas schließen, die Länder dürfen aber Notbetreuung ermöglichen. Ausnahmen gibt es hier nur für Abschlussklassen und Förderschulen. Noch immer konnte die Regierung hier keine Alternative zu den Abschlussprüfungen mit physischer Anwesenheit finden.

    Der Gesetzentwurf soll nun in der SPD und CDU/CSU-Fraktion diskutiert werden und dann innerhalb der nächsten Tage oder Wochen im Bundestag verabschiedet werden. Eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig. Es sei jedoch ohnehin nicht davon auszugehen, dass die Länder sich quer stellten, so die Einschätzung eines Tagesschau-Korrespondenten.

    Warum wir NEIN zur „Bundesnotbremse“ sagen sollten!

    Massive Kritik von verschiedenen Seiten

    Die neuerliche Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes trifft auf Kritik von verschiedenen Seiten.

    Zum einen kommt Widerspruch aus dem Staatsapparat selbst: Der “Deutsche Städte- und Gemeindebund” hat zwar ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Corona-Pandemie begrüßt, hält die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgangsbeschränkungen ab einer Inzidenz von 100 aber für „verfassungsrechtlich problematisch“.

    Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des “Deutschen Richterbunds”, spricht auf seiner Facebook-Seite von einem „nicht mehr einzufangenden Dauer-Lockdown“. Ein diskutierter „Brücken-Lockdown“ von zwei bis drei Wochen sei das nicht, da mit dem Bundesgesetz ein, an die Inzidenz gekoppelter, Automatismus installiert würde. Dabei spielten noch nicht einmal die Belegung der Intensiv-Betten, die Todesraten oder schweren Krankheitsverläufe eine Rolle.

    Zudem sei einzig das Bundesverfassungsgericht danach in der Lage, Entscheidungen zu „kassieren“. Nach Ansicht des Richters „dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“.

    Erst Anfang des Monats war zudem eine umfangreiche Studie der Universität Stanford erschienen, in der verschiedene Länder untersucht wurden, die massive Ausgangssperren verhängt hatten. Ihr Ergebnis: Sie helfen kaum das Virus einzudämmen.

    Auch von linker Seite gab es in der Vergangenheit bereits Protest-Aktionen gegen Ausgangssperren, so in Hannover und in Leipzig.

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