Am gestrigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Aspekte der Bundesnotbremse gerichtlich bestätigt. Die Verfassungsbeschwerden hatten sich gegen Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und die Schließung der Schulen gerichtet. Ein Kommentar von Paul Gerber
Der Bundesrat hat den die sogenannte Bundesnotbremse trotz umfassender Kritiken gebilligt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz bereits unterzeichnet - jetzt fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Opposition bereitet derweil eine Verfassungsklage vor.