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Freitag, April 19, 2024
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    Arbeiter:innen in Berliner Gesundheitsbetrieben setzen 100-Tage-Ultimatum

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    “Beklatscht und trotzdem ausgebrannt – wir nehmen’s in die eig’ne Hand” war auf einem Transparent der “Berliner Krankenhausbewegung” zu lesen. Seit dem “Tag der Pflege” gaben Beschäftigte im Gesundheitsbereich dem Senat 100 Tage Zeit, um mit zwei Tarifverträgen fairere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

    Am 12. Mai fanden über die gesamte Bundesrepublik verteilt ganz unterschiedliche und zahlreiche Aktionen zum “Tag der Pflege” statt: Junge Menschen in der Pflege-Ausbildung, Beschäftigte in Küchen und Reinigungen von Krankenhäusern, Tarifbeschäftigte und Ausgegliederte demonstrierten gemeinsam mit Stadtteilorganisationen und Aktivist:innen für faire Arbeitsbedingungen. Denn: obwohl allen klar sei, dass alle Beschäftigten im Gesundheitswesen gemeinsam an vorderster Front mit dem Virus konfrontiert waren und sind, blieben und sind die Arbeitsbedingungen unverhältnismäßig schlecht.

    Die Forderungen der größten Aktionen an diesem Tag, der “Walks of Care”, sind klar formuliert: “Wir fordern mehr Personal durch eine gesetzliche Personalbemessung in allen Settings auf Basis des Pflegebedarfs. Wir fordern eine bedarfsgerechte Finanzierung im Gesundheitssystem ohne Profit-Logik. Das bedeutet konkret eine Abschaffung der DRGs (Diagnosis Related Groups – Anm. d. Red.), eine Pflegevollversicherung und eine stärkere finanzielle Anerkennung pflegender Angehöriger.

    Wir fordern eine angemessene Bezahlung der Pflege- und Sorgearbeit, sowie eine tarifliche Bindung aller Beschäftigten. Wir fordern eine Fort- und Weiterbildungsordnung. Wir fordern bessere Ausbildungsbedingungen. Wir fordern politische Mitbestimmung aller Gesundheitsberufe.”

    100 Tage für zwei Tarifverträge

    Die Beschäftigten in Berlin machten nicht nur auf der Straße Druck, sondern sie setzten auch dem Senat ein Ultimatum. Binnen von 100 Tagen solle er zwei Tarifverträge in Kraft setzen: Einen für die Pflege, der die bedarfsorientierte Personalbemessung regelt und einen, der allen Krankenhausbeschäftigten eine Bezahlung nach der TVöD zusichert. Denn vor fast zwei Jahrzehnten hatte der Senat dem Outsourcing “nicht-patientennaher” Dienstleistungen den Weg gebahnt.

    Das bedeutet, dass beispielsweise Reinigungspersonal, Lagerbeschäftigte oder Fahrer:innen nicht durch einen Tarifvertrag geschützt sind. Das habe nicht nur eine erhebliche Prekarisierung für die betroffenen Beschäftigten zur Folge, sondern werde auch als Versuch verstanden, die Beschäftigten an ihrem gemeinsamen Arbeitsplatz, dem Krankenhaus, zu spalten.

    Dagegen setzte die “Berliner Krankenhausbewegung” am vergangenen Freitag ein weiteres Zeichen: Beschäftigte des Virchow-Klinikums haben ihre Forderungen gemeinsam an den Gesundheitsbetrieb übergeben: Personalaufstockung und TVöD für alle!

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