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Freitag, April 26, 2024
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    “Seehofers Rache für Ellwangen” – Geflüchtetenaktivist Alassa Mfouapon erneut von Abschiebung bedroht

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    Im Mai 2018 verhinderten Geflüchtete im baden-württembergischen Ellwangen erfolgreich eine Abschiebung – es folgte die Stürmung der Erstaufnahmeeinrichtung durch die  Polizei. Sprecher war damals der Flüchtlingsaktivist Alassa Mfouapon aus Kamerun. Seitdem kämpft er weiter für das Bleiberecht von sich und anderen in Deutschland. Nun hat er eine erneute Ablehnung seines Asylantrags erhalten.

    Am Freitag vergangener Woche erhielt der Flüchtlingsaktivist Alassa Mfouapon aus Kamerun die Ablehnung seines Asylantrags. Dieser wurde als „offensichtlich unbegründet“ abgewiesen. Diese schärfste Form der Ablehnung eines Asylantrags bedeutet, dass er unmittelbar von Abschiebung bedroht ist. Er habe eine Woche Zeit Deutschland zu verlassen, anderenfalls werde er nach Kamerun abgeschoben, so das Schreiben. Es ist das Land, das er mit seiner Familie verlassen musste, weil ihnen dort als religiös gemischtem Ehepaar nach dem Leben getrachtet worden war.

    „Seit meiner Rückkehr 2018 nach Deutschland habe ich diesen Tag erwartet“, erklärte Alassa Mpfouapon in eine Rede am vergangenen Dienstag in Gelsenkirchen Es sei eine Racheaktion von Horst Seehofer für den verlorenen Prozess bezüglich des Polizeieinsatzes in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen.

    Mfouapon war in Deutschland als Sprecher der Bewohner:innen der LEA Ellwangen bekannt geworden, die gemeinschaftlich im April 2018 die Abschiebung eines Mitbewohners verhindert hatten. Anschließend kam es zu einem brutalen Polizeieinsatz, bei dem unverschlossene Türen mit Rammböcken aufgebrochen und Geflüchtete misshandelt wurden. In dem anschließenden Prozess war der Polizeieinsatz von einem Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.

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    Schon einmal war Alassa Mfouapon im Juni 2018 abgeschoben worden. Nach dem Ablauf seiner Einreisesperre sei er im Dezember wieder eingereist und habe erneut einen Asylantrag gestellt. Anschließend veröffentlichte die BILD-Zeitung eine ganze Seite über den Flüchtlingsaktivisten, auch die AfD stieg in die Kampagne gegen Mfouapon ein. Ein darauf folgendes Verfahren wegen Unterlassung gegen das Springer-Blatt gewann der Aktivist.

    „Dass Alassa Mfouapon sich inzwischen zu einem Aktivisten für Menschenrechte entwickelt hat, dass er zu einem von vielen Flüchtlingen anerkannten Sprecher der von ihm mitgegründeten Organisation der Flüchtlingssolidarität geworden ist, macht ihn nun zur besonderen Zielscheibe der reaktionären und aggressiven Flüchtlingspolitik der Bundesregierung.“, so der “Freundeskreis Flüchtlingssolidarität” in einer ersten Pressemitteilung.

    „Ist mit ‘Integration’ also schlicht Duckmäusertum gemeint? Wird darunter verstanden, auf die Wahrnehmung verbriefter demokratischer und Menschenrechte zu verzichten? Muss man seine Würde verkaufen, um in diesem Land leben und arbeiten zu dürfen?“, so der Freundeskreis weiter.

    In einer Pressemitteilung listet die Gruppe viele Solidaritätserklärungen auf, darunter von Geflüchteten, mit denen Mfouapon zusammen gewohnt hat. Aus dem Comboni-Haus in Ellwangen, wo Alassa Mfouapon lange in der dortigen LEA gewohnt hat, kommt dieser Gruß: „Du bist für viele ein Zeichen der Hoffnung geworden und sollst es auch weiterhin sein. Unvergessen werden mir die Gespräche mit Dir von zwei Jahren bei uns hier im Haus sein. Unserer Solidarität hier in Ellwangen kannst Du gewiss sein.“ Afrikanische Geflüchtete schreiben ihm: „Lieber Alassa, wir stehen für dich auf, weil du ein großer Leader in unserem Team bist. Einige von uns kennen dich gar nicht persönlich, aber hörten nur Gutes von dir. Jetzt müssen wir dir helfen!“

    Klage eingereicht

    Neben politischem Widerstand geht auch der juristische Kampf weiter. Am Freitag wurde Eilantrag beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. “Für die politische Motivation der Ablehnung gegen den vielleicht profiliertesten Repräsentanten der selbstorganisierten Flüchtlingsbewegung in der BRD spricht, dass das Bundesamt die von ihm selbst formulierten Kriterien für ein faires Verfahren eklatant missachtet.”, so Mfouapons Rechtsanwälte in einer Pressemitteilung.

    Durch den gesamten Bescheid ziehe sich zudem die “zynische und rassistische Haltung” gegenüber Geflüchteten, mit der das Bundesinnenministerium beispielsweise bis zuletzt an
    Abschiebungen nach Afghanistan festhalten wollte. So sei ständig die Rede von der
    „angeblichen Ehefrau“, dem „angeblichen Sohn“, der „angeblich auf der Flucht im
    Mittelmeer ertrunken sei“. Das diktatorisch regierte, von zunehmenden bewaffneten
    Konflikten geprägte Kamerun werde in äußerst fragwürdiger Behördensprache als Land
    „mittlerer menschlicher Entwicklung“ bezeichnet. Auf der anderen Seite werden die von
    Alassa Mfouapon vorgebrachten Asylgründe pauschal als „unglaubhaft“ abgetan, obwohl
    zahlreiche Quellen seine Schilderung der “islamistisch verbrämten, mit staatlichen Organen
    verquickten feudalen Verfolgung belegen”, so die Anwälte weiter.

    „Das ist offensichtlich eine Retourkutsche des Innenministeriums und des Bundesamts gegen einen der bekanntesten Flüchtlingsaktivisten. Alassa Mfouapon hat sich bereits gegen eine Hetzkampagne der Bild-Zeitung durchgesetzt und einen Prozess gegen einen brutalen Polizeieinsatz in der LEA in Ellwangen in wesentlichen Teilen gewonnen. Er war in Kamerun politisch verfolgt, saß in Libyen in einem KZ-ähnlichen Lager. Wir streiten für sein Recht auf Asyl. Das ist ein Beitrag zum Kampf gegen die menschenverachtende Flüchtlingspolitik der EU und der gesamten BRD“, erklärte dazu Rechtsanwalt Peter Klusmann.

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