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Donnerstag, März 28, 2024
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    Zahl der registrierten “Rechtsextremen” mit Waffenerlaubnis steigt

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    Obwohl eine neue Gesetzesverschärfung die Verbreitung von Waffenerlaubnissen unter sicherheitsdienstlich registrierten “Extremisten” eindämmen sollte, dürfen immer mehr Rechte und Faschisten Waffen besitzen.

    Der Bundesinnenminister hatte die Waffenbehörden erst kürzlich mit neuen Befugnissen ausgestattet. Beim Erstantrag und daraufhin alle drei Jahre sollten die Behörden beim Verfassungsschutz anfragen, ob eine Person als “Extremist” bekannt sei. „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten“, erklärte Seehofer.

    Trotz der neuen Regelung haben die Zahlen Bewaffneter Rechter und Faschisten nicht abgenommen. Eine Recherche von WELT AM SONNTAG bei den Bundesländern ergab: Mehr als 1000 als “Extremisten” geführte Personen verfügen über waffenrechtliche Erlaubnisse. Mehr als 900 davon sind laut Verfassungsschutz “rechtsextrem” oder “Reichsbürger”. Es fehlen dabei allerdings die Angaben aus Rheinland-Pfalz und Thringen, Hamburgs Angaben seien unvollständig. Die tatsächliche Zahl dürfte also höher liegen.

    Zu Ende des vergangenen Jahres war die Zahl der registrierten “Rechtextremisten” mit Waffenerlaubnis im Vergleich zum Vorjahr um knapp 35 Prozent gestiegen.

    Eine Lösung, die Baden-Württemberg auf der Innenminister:innenkonferenz (IMK) vorschlägt: Die Waffenbehörden sollen noch mehr Einblicke erhalten. Dazu könnten etwa als vertraulich eingestufte Dokumente einfacher zugänglich gemacht werden.

    Andere fordern, die bestehenden Regeln zunächst konsequent umzusetzen. Als präsentes Beispiel wird der Hanau-Attentäter angeführt, der sehr wohl bekannt war und auch mit faschistischem Gedankengut auf sich aufmerksam machte. Dennoch durfte er Waffen besitzen, mit denen er schließlich neun Menschen ermordete.

    “Der Anstieg belegt die steigende Bedrohung, die von Neonazis und Rassisten ausgeht”, sagte die Bundestagsabgeordnete Martina Renner von der Linkspartei. “Erwartungsgemäß hat sich die Einbindung des Geheimdienstes nicht als wirkungsvolle Maßnahme gegen die Bewaffnung der rechten Szene erwiesen”.

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