`
Donnerstag, April 25, 2024
More

    Einflussnahme von Wirtschaftsverbänden in den Lokalredaktionen

    Teilen

    Nach der “Ippen-Affäre” hat das Recherchezentrum “Correctiv” unter die Lupe genommen, wie Verlagsunternehmen ihre zugehörigen Redaktionen beeinflussen. Zwar sind Verlage presserechtlich “Tendenzgeber:innen”, jedoch geht die Einflussnahme in manchen Fällen weit darüber hinaus.

    Eine investigative Recherche von CORRECTIV.Lokal zeigt, wie einfach und auch häufig Verleger:innen Lokaljournalist:innen beeinflussen oder sie gar in ihrer Arbeit behindern.

    Strukturelle Konflikte

    Als besonders kritisch bewerten die Autor:innen von Correctiv die Personalunionen von Chefredaktionen und Verleger:innen. Die Personalverflechtungen sind vielfältig: In zwölf Lokalredaktionen gebe es unmittelbare Verbindungen zwischen Verleger:in und der Chefredaktion.

    Auch die Verflechtungen zwischen Industrie und Presse legt der investigative Bericht offen: “Mitunter ist der Verleger zugleich Präsident der regionalen Handelskammer und sein Chefredakteur Pressesprecher eines Wirtschaftsvereins.”

    Interview mit dem eigenen Verleger

    Der Bericht des Recherchenetzwerks schildert einen Fall, in dem Journalist:innen der Westfälischen Nachrichten (WN) den Handelskammer-Chef interviewten. Dieser, Herr Benedikt Hüffer, ist gleichzeitig auch Verleger der WN.

    In Hüffers Augen sei das nicht zu problematisieren, da er keine spezifischen Forderungen aufstelle. Doch betonte er beispielsweise eine häufige Forderung von Industrieverbänden nach Aufstockung des Kurzarbeitsgelds – nachdem der Verlag gerade selbst Kurzarbeit eingeführt hatte.

    Mikromanagement oder Tendenzgebung?

    Auf dem Blog des Recherchenetztwerks finden sich viele Zitate von Journalist:innen, die durch Verleger:innen daran gehindert werden, ihrer Arbeit in vollem Umfang nachzugehen. Die Zitate werden nur anonym wiedergegeben: “Wenn Berichterstattung über die örtliche Bank kommt, ruft der Verleger an und fragt, wie die Schlagzeile ist und ob diese nicht so kritisch sei. Als letztens das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bankgebühren gefällt wurde, habe ich erst gar nicht das Thema gepitcht, weil mir klar war, dass der Verleger sich melden würde.”

    Dass Verleger:innen Einfluss auf Inhalte und Ausrichtungen der Berichterstattung nehmen, ist im Presserecht geregelt. Der sogenannte “Tendenzschutz” behält einem Verlagsunternehmen beispielsweise vor, tätige Autor:innen nach ihrer Weltanschauung auszuwählen – oder sie in dem Fall, in dem ihre Haltung nicht länger zum publizierten Medium passt, auch zu kündigen.

    Aus diesem Grund seien gerade junge Journalist:innen unter Druck, der Tendenz ihres Verlags treu zu bleiben. Die Zitate verdeutlichen: Manche kritische Idee wird gar nicht erst vorgeschlagen, da Journalist:innen vermuten, dass ihre Arbeit ohnehin nicht veröffentlicht würde.

    Mehr Informationen dazu, wie sich Perspektive Online finanziert und nach welchen Gesichtspunkten die Korrespondent:innen entscheiden, worüber sie berichten, gibt es hier:

    Über uns

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News