`
Donnerstag, März 28, 2024
More

    Pizzeria-Arbeiter wehrt sich gegen Lohnbetrug – und bekommt Recht

    Teilen

    Eine Domino’s-Filiale in Magdeburg hatte ihre Beschäftigten immer wieder mit fehlenden Nachtzuschlägen und falsch gestempelten Stunden um Lohn betrogen, ein ehemaliger Arbeiter ging mit der FAU dagegen vor. Seine Beharrlichkeit zahlte sich aus, das Unternehmen muss die Lohnforderungen fast vollständig begleichen.

    Der Magdeburger N. hatte – erst als Werksstudent, später als Schichtleiter – in einer von der Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH betriebenen Domino’s Filliale gearbeitet. Er wandte sich an die Gewerkschaftsföderation FAU (Freie Arbeiter*innen-Union) und ließ sich arbeitsrechtlich zu einigen Ungereimtheiten beraten:

    “So wurden eingetragene Schichten kurzfristig auf Abruf gestellt, bei dem sich die Angestellten bereit halten und auf Abruf innerhalb einer halben Stunde arbeitsbereit sein mussten. Dieser Bereitschaftsdienst wurde nicht vergütet. Als Schichtleiter musste N. zudem eine halbe Stunde früher als die regulären Öffnungszeiten der Filiale seinen Dienst beginnen, was ihm ebenfalls nicht vergütet wurde. Zudem wurden die Angestellten um 23:00 Uhr ausgestempelt, obwohl die Arbeit noch nicht beendet war. Auch Nachtzuschläge, die normalerweise ab 23 Uhr fällig werden, zahlte das Unternehmen nicht. Aus all dem setzt sich die nun geforderte Summe zusammen.”

    Über Jahre hinweg hatte das Unternehmen so seine Angestellten um rund 2.000 Euro betrogen. Die FAU reichte deshalb eine Klage beim Arbeitsgericht Magdeburg ein. Darauf reagierte die rechtliche Vertretung des Unternehmens mit einer Unterlassungsklage, der weder N. noch die FAU nachgaben. Letzendlich bauten die Arbeiter:innen mit Unterstützung der unabhängigen und basisdemokratisch organisierten Gewerkschaft so viel Druck auf, dass das Unternehmen in einer außergerichtlichen Einigung zusagte, fast die gesamte Summe nachzuzahlen. Auch Anwalts- und Gerichtskosten will die Franchise-Nehmerin übernehmen.

    “Für uns ist klar: Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards ist Pflicht. Über kurz oder lang werden wir bekommen, was uns als Lohnabhängige zusteht. Das hätten die Chef:innen einfacher und billiger haben können.”

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News