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Freitag, November 8, 2024
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    Gazprom senkt Liefermenge – Prämien für Unternehmen, Spargesetz für Wohnungen?

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    Die Bundesnetzagentur beklagt erneut, dass der russische Konzern Gazprom die Liefermenge gesenkt hat. Für die kommende Heizperiode sei das gefährlich, wenn Gazprom über mehrere Wochen weniger liefere. Die Agentur schlägt deswegen vor, die Mindesttemperatur für Wohnräume zu senken. Unternehmen sollen Prämien erhalten, wenn sie Gaskontingente nicht brauchen.

    Seit heute sollen täglich nur noch 67 Millionen Kubikmeter Gas über Nordstream 1 nach Deutschland geliefert werden. Bereits am Dienstag hatte Gazprom das Lieferkontigent von 167 auf 100 Millionen Kubikmeter gesenkt. Als Grund gibt der staatseigene Konzern die Verzögerung bei Reparaturarbeiten an.

    Die Bundesnetzagentur zweifelt diesen Grund an und spricht davon, dass die Verringerung „technisch nicht zu begründen“ sei. Der Energietechnikkonzern Siemens Energy erklärte, dass wegen der Sanktionen eine reparierte Turbine nicht aus Montréal nach Russland zurück geliefert werden könne.

    Wirtschaftsminister Habeck beteuerte abermals, dass die Versorgung gesichert sei. Ob die Versorgung sicher bleibt, hängt laut Bundesnetzagenturchef Klaus Müller von der Dauer der verringerten Lieferung ab. Wenn das niedrige Kontingent über mehrere Wochen beibehalten werde, würde das „unsere Situation erheblich verschlechtern. Über den Sommer könnten wir das vielleicht aushalten, denn die Heizsaison ist ja vorbei. Allerdings müssen wir jetzt zwingend die Speicher füllen, um den Winter zu überstehen – auch mit russischem Gas.“

    Deswegen schlägt die Bundesnetzagentur bereits Maßnahmen vor: Für Unternehmen solle es Prämien geben, wenn sie ihre Gaskontingente nicht aufbrauchen. „Es ist immer besser, wenn Anpassungen über Preise geschehen als über dirigistische Vorgaben.“

    Ganz anders scheint er die Sache bei Privathaushalten zu betrachten, denn die dort vorgeschlagene Maßnahme ist durchaus dirigistisch: „Im Mietrecht gibt es Vorgaben, wonach der Vermieter die Heizungsanlage während der Heizperiode so einstellen muss, dass eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht wird. Der Staat könnte die Heiz-Vorgaben für Vermieter zeitweise senken. Darüber diskutieren wir mit der Politik“, berichtet Müller.

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