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Donnerstag, April 25, 2024
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    “Wärmedeckel”: Frierende Mieter:innen im Winter? – Habeck, Lobbyisten und Städtebund offen dafür

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    Der Wirtschaftskrieg zwischen Russland und den führenden NATO-Mächten spitzt sich zu: das russische Erdgasunternehmen liefert immer weniger Erdgas – unter anderem nach Deutschland. Wirtschaftsminister Habeck zeigt sich nun offen dafür, dass Vermieter:innen ihren Mietenden nicht mehr eine 20 Grad warme Wohnung im Winter garantieren müssen. Immobilienunternehmen sind für eine Absenkung auf 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts. Ein Lobbyist schlägt vor, Mieter:innen sollten dann einfach etwas „wärmere Kleidung“ anziehen. Wohnungseigentümer:innen, zu denen auch viele Spitzenpolitiker:innen gehören, wären derweil von der Regelung gar nicht betroffen.

    Bundeswirtschaftsminister Habeck hat sich für gesetzlich verordnetes Frieren im Winter offen gezeigt. Sollten die Gasspeichermengen nicht zunehmen, „dann werden wir weitere Maßnahmen zur Einsparung, zur Not auch gesetzlich, vornehmen müssen“, so der Grünen-Politiker in den ARD-Tagesthemen am Donnerstag. Zuvor hatte schon die Bundesnetzagentur einen solchen Schritt gefordert.

    Hintergrund der Debatte ist, dass weniger Gas aus Russland nach Deutschland und andere europäische Länder gelangt. Dies ist Ausdruck des Wirtschaftskrieg als Teil des imperialistischen Kampfs um den geostrategischen Einfluss in Osteuropa.

    Das im März beschlossene neue Energiespeichergesetz schreibt vor, dass die Speicher insgesamt in diesem Jahr zum 1. Oktober zu 80 Prozent und zum 1. November zu 90 Prozent befüllt sein müssen. Aktuell sind sie jedoch nur zu 56 Prozent voll. Nun will der Minister offenbar Gaseinsparungen auf dem Rücken von Mieter:innen durchführen.

    16 Grad in der Nacht

    Bisher legen Gerichtsurteile fest, dass ein Vermieter verpflichtet ist, für die Temperatur in einer Mietwohnung im Winter mindestens 20 Grad in Wohnräumen und mindestens 21 Grad in Bad und Toilette zu garantieren. Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, geht die Interessensvertretung “Mieterbund” bisher davon aus, dass ein Mangel in der Wohnung vorliegt. Dann sei eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar. Diese Urteile sollen nun durch gesetzliche Regelungen gekippt werden.

    Derweil preschen verschiedene Lobbygruppen bereits mit konkreten Zahlen vor: Der “Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen” (GdW) z.B. erklärte, die Mindesttemperatur auf „eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts“ absenken zu wollen.

    Dies unterstützt auch die Lobbygruppe “Wirtschaftsrat”, mit dem Kapital-Verbände direkt im CDU-Vorstand ihre Interessen einbringen: „Auch bei 18 Grad Innentemperatur kann man mit etwas warmer Kleidung problemlos leben“, sagte der Generalsekretär des Rats, Wolfgang Steiger.

    Auch der “Deutsche Städte- und Gemeindebund” hat Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen gefordert. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg meinte, dass auch eine Wohnung mit 18 oder 19 Grad noch gut bewohnt werden könne. „dieses vergleichsweise kleine Opfer sollten alle mittragen können”, so der CDU-Politiker.

    Von dem gesetzlich verordneten Frieren wären derweil reichere Menschen, die meist in Eigentumswohnungen wohnen, nicht betroffen. Da sie selber über ihre Energieversorgung bestimmen, könnten sie ihr Gas beliebig am Markt einkaufen und die Temperatur selbst regulieren.

    Mieterbund lehnt Absenkung ab

    Der “Deutsche Mieterbund” kritisierte die Absenkungsdebatte. Solche Maßnahmen würden insbesondere diejenigen treffen, „die z. B. aufgrund ihres Alters oder einer Erkrankung auf höhere Wohnungstemperaturen angewiesen sind, da sie sonst frieren müssen. Das ist unsozial und unzumutbar“, heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem würden insbesondere ärmere Menschen dadurch belastet. Denn nach wie vor müssten diejenigen die höchsten Energiekosten tragen, die in den Häusern mit dem schlechtesten energetischen Zustand wohnen. Und gerade Menschen mit wenig Geld könnten sich bessere Wohnungen schon wegen der zu hohen Grundmiete nicht leisten.

    „Wir wissen nicht, wer die Bundesnetzagentur auf diese Schnapsidee gebracht hat. Es wirkt so, als habe das vorgesetzte Wirtschaftsministerium mal austesten lassen wollen, woher der Wind weht. Die verheerende Reaktion selbst aus der Wohnungswirtschaft zeigt, dass der Vorschlag schleunigst zurückgezogen werden sollte“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den gestrigen Vorstoß des Präsidenten der Bundesnetzagentur zur staatlich vorgeschriebenen zeitweisen Senkung der Heizvorgaben.

    „Wenn man zuallererst bei den Mieterinnen und Mietern mit einem staatlich verordneten ‚Wärmedeckel‘ ansetzt, könnte man dahinter auch die Unterstellung vermuten, sie würden Energie verschwenden. Dies ist jedoch grundfalsch. Gerade Mieterinnen und Mieter achten sehr wohl auf ihre Energiebilanz, schon deshalb, weil ihre Energiekosten sonst allein aufgrund der durch die Decke schießenden Preise immer weiter steigen.“

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