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Neue Schikane bei Schwangerschaftsabbruch in Ungarn

Ab heute sollen in Ungarn neue Regelungen bei einer Abtreibung gelten: Ungewollt Schwangere müssen sich vor dem Schwangerschaftsabbruch die Herztöne ihres Embryos anhören und sich diese von Ärzt:innen bescheinigen lassen.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Ungarn seit 1953 erlaubt. 1992 verabschiedete dann die Regierung ein Gesetz zum Schutz von Embryos, welches einen Abbruch bis zur 12. Woche zulässt. Die seit 2010 an der Macht sitzende rechtsnationale Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orban fährt seit dem einen zunehmend christlich-konservativ geprägten Kurs und verschärft die Anti-Abtreibungs-Rhetorik stetig.

So „verteidigt“ Ungarn seit einer 2012 in Kraft getretenen Verfassungsänderung zudem das „Leben des Fötus ab dem Moment der Zeugung“. Und zuletzt hatte die ungarische Regierung vor wenigen Monaten mit EU-Geldern eine Anti-Abtreibungskampagne finanziert.

Das heute in Kraft tretende Gesetz folgt dieser Linie und soll nun laut Amtsblatt „eine Abtreibungen durch ein Herzklopfen verhindern“. Zu den bereits bestehenden schikanierenden Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch, müssen Frauen jetzt zusätzlich noch eine fachärztliche Bescheinigung vorweisen, dass „die Faktoren, die auf das Vorliegen der Lebensfunktionen des Embryos hinweisen, auf eindeutige Weise zur Kenntnis gebracht wurden“.

Unter Mediziner:innen ist jedoch die Wahrnehmung des Herzschlags als Beweis für Lebensfunktionen umstritten. Die meisten Expert:innen weisen außerdem darauf hin, dass der Ultraschallapparat selbst pulsierende Geräusche erzeuge, die fälschlicherweise als Herzschläge bezeichnet werden können.

Frauenfeindliche Politik ist in Ungarn an der Tagesordnung

Neben diesen Gesetzten, die es für ungewollt Schwangere konkret schon zunehmend schwerer machen, eine Schwangerschaft abzubrechen und sie weiter traumatisieren, üben finanzielle Vorteile bei einer Mutterschaft zudem vor allem Druck auf jene Frauen aus, die sich zuvor bereits in einer schwierigen Lage befanden. So sind etwa Mütter von mindestens vier Kindern seit 2019 lebenslang von der Einkommensteuer befreit.

Im August veröffentlichte außerdem der ungarische Rechnungshof eine „Studie“, die vor „zu weiblicher Erziehung“ warnte. Das Kontrollorgan sah angeblich psychische Probleme bei und negative Auswirkungen auf Jungen, wenn sie dem Einfluss von Frauen ausgesetzt sind. „So werde die Geschlechtergleichheit erheblich geschwächt, wenn die Bildung weibliche Eigenschaften wie emotionale und soziale Reife begünstige und so die Überrepräsentation von Frauen an den Universitäten verursache.“

Rückschrittliche Entwicklungen weltweit

Ungarn ist hierbei leider nur ein Beispiel vieler Länder, in denen es zu besorg­nis­erregenden Rückschritten kommt und die Unterdrückung von Frauen systematisch auf dem Gesetzesweg erfolgt.

Denn ähnlich erschreckende Schwangerschaftsabbruch-Gesetze wie das oben genannte in Ungarn, wurden jüngst in US-Bundesstaaten wie Texas und Kentucky beschlossen. Und auch im deutschen Nachbarland Polen verschärfte sich die Lage in den letzten Jahren stetig: Hier herrscht ein De-facto-Abtreibungsverbot.

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