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RWE verbrennt bis 2030 weiter Braunkohle – Lützerath wird abgebaggert

Der Bund, Nordrhein-Westfalen und RWE haben sich über den weiteren Betrieb der Kohlekraftwerke im Rheinischen Revier geeinigt. Umweltgruppen kündigen bereits Proteste an.

Noch weitere 8 Jahre soll RWE im Rheinischen Revier Braunkohle fördern und verbrennen. 2 Kraftwerksblöcke, die eigentlich Ende 2022 stillgelegt werden sollten, laufen noch bis 2024 weiter. Darauf haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Landesministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW und die RWE AG geeinigt.

In einer Pressemitteilung nannte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) diese Entscheidung einen „Meilenstein für den Klimaschutz“, der helfen würde, „die Klimaschutzziele zu erfüllen“.

Ursprünglich sollte RWE noch bis 2038 Braunkohle aus dem Rheinischen Revier fördern und verbrennen. Die neue Vereinbarung zieht dieses Ziel auf das Jahr 2030 vor und soll nach Angaben der Bundesregierung etwa 280 Millionen Tonnen CO2 sparen.

Auch die Siedlung in Lützerath, um die sich Klimaschützer:innen und RWE seit Jahren streiten, soll nun abgerissen und abgebaggert werden.

Energiesicherheit und „Putins Angriffskrieg“

Die Vereinbarung, die unter maßgeblichem Einfluss von Grünen-Politiker:innen zustande kam, beinhaltet auch eine Laufzeitverlängerung für 2 Kraftwerksblöcke. Diese werden nun nicht wie geplant Ende des Jahres stillgelegt, sondern erst Ende 2024. Hier machte die Regierung keine Angaben über die zusätzlich ausgestoßene Menge an CO2.

Grund für diese Entscheidung sei die Energiesicherheit und das Einsparen von Gas. „Putins Angriffskrieg zwingt uns, vorübergehend stärker Braunkohle zu nutzen, damit wir in der Stromerzeugung Gas sparen.“

Langer Klimakampf

Umweltbewegung und Einzelpersonen wehren sich seit langem gegen die Kohleförderung im Rheinischen Revier. Zahlreiche Dörfer und Siedlungen wurden bereits geräumt und die ehemaligen Anwohner:innen umgesiedelt.

Neben Protesten und Demonstrationen kam es in der Vergangenheit auch zu Besetzungen und Störungen der Infrastruktur. Juristisch konnte die Braunkohleförderung nicht gestoppt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im März diesen Jahres im Sinne des Konzerns und verkündete, „dass die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung und -verstromung mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar“ sei.

https://twitter.com/Ende__Gelaende/status/1577206850637901824

Aktuell melden sich wieder zahlreiche Klimaschutzgruppen zu Wort und kündigen Protest gegen die neue Vereinbarung an. „Ende Gelände“ kündigte auf Twitter bereits an, die Räumung von Lützerath „zum Desaster“ machen zu wollen.

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