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Samstag, April 27, 2024
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    IG Metall akzeptiert bereitwillig Reallohnsenkung

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    Die Tarifverhandlungen der IG Metall sind nun abgeschlossen. Bei einer Inflation von aktuell 10,4 % hatte die Gewerkschaft eine Lohnerhöhung von 8% gefordert. Mit den „Warnstreiks“ kämpfte die Gewerkschaft also schon von Anfang an nur für eine Reallohnsenkung. Wieder zeigt sich, dass die DGB-Gewerkschaften nicht unsere Interessen vertreten. – Ein Kommentar von Fridolin Tschernig

    Die Tarifverhandlungen in Baden Württemberg sind abgeschlossen. Nach der fünften Verhandlungsrunde verkündeten die Vertreter:innen von Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden das Ergebnis: Insgesamt 8,5% Lohnerhöhung und Friedenspflicht bis Oktober 2024. Dazu zwei Einmal-Zahlungen in Höhe von jeweils 1.500 Euro. Im Juni 2023 soll es demnach die erste Lohnerhöhung von 5,2% geben und ein Jahr später, im Mai 2024, die zweite Lohnerhöhung von 3,3%. Unter dem Strich bedeutet das zwar eine 12 Monate längere Friedenspflicht, also Streikverbot, aber dafür auch 0,5% mehr Lohnerhöhung als von der IG Metall gefordert. Da haben sich die lange im Voraus angekündigten Warnstreiks doch wohl gelohnt, oder nicht?

    Was bedeutet dieser Abschluss?

    Die Lohnerhöhung des absoluten Lohns, also die steigenden Zahlen auf dem Konto, sagen noch nicht viel darüber aus, wie viel mehr sich denn Lohnempfänger:innen tatsächlich im Vergleich zum alten Lohn leisten können. Erst wenn wir die Lohnerhöhung in den Kontext von Geldentwertung und Teuerungen stellen, können wir eine Lohnerhöhung wirklich bewerten. Denn letztlich ist es egal, wie hoch eine Lohnerhöhung ist, wenn ich am Ende des Monats trotzdem noch weniger kaufen kann, als noch vor ein paar Monaten. Genauer und realistischer ist deswegen die Berechnung der Kaufkraft.

    Wenn wir uns die von der IG Metall erhandelten Forderungen anschauen, dann sehen wir sofort, dass 8,5 % Lohnerhöhung weniger sind als 10,4% Inflation. Dass sich die Inflation auch das nächste Jahr bei über 10% halten wird, darüber sind sich Wirtschaftsforscher:innen weitgehend einig.

    Es ist also nicht davon auszugehen, dass wir nächstes Jahr auf einmal wieder sinkende Preise erleben werden. Wenn wir dann auch noch die Staffelung und die 24 Monate Laufzeit hinzu ziehen, dann beobachten wir nach der ersten Lohnerhöhung im Juni 2023 bei einem angenommenen überdurchschnittlichen Jahresgehalt in der Metall- und Elektroindustrie von 65.000 Euro sogar eine sinkende Kaufkraft. Mit der Lohnerhöhung und unter Einberechnung der Inflation läge die Kaufkraft der Lohnempfänger:innen im Juni 2023 bei unter 64.000 Euro, nach der zweiten Lohnerhöhung im Mai 2024 sogar nur bei knappen 60.000 Euro. Das sind fast 10% weniger Kaufkraft!

    Und hinzu kommt: Erst fünf Monate später, im Oktober 2024, darf wieder für die nächste „Erhöhung“ gekämpft werden. Auch die insgesamt 3.000 Euro Einmal-Zahlung, die ebenfalls gestaffelt überwiesen werden sollen, sind in zwei Jahren aller Voraussicht nach 500 Euro weniger wert. Mit Blick auf diese blanken Zahlen müssen wir feststellen, dass dieses von der Gewerkschaft erzielte Ergebnis – so wie schon zu viele davor – kein „Gewinn“ oder eine „Erhöhung“ darstellt. Das Ergebnis ist in Wahrheit eine tolerierte,  halbgar „erkämpfte“ Reallohnsenkung.

    Paradebeispiel für die Funktion der gelben Gewerkschaften

    Wir alle kennen dieses immer gleiche Spiel aus dem Betrieb oder aus den Medien: Die Gewerkschaftsvorstände planen mit den Chef:innen, wann und wo der nächste Warnstreik durchgeführt wird, damit diese sich darauf einstellen können, schließlich sollen die Profite des Unternehmens sollen ja nicht geschädigt werden. Dann setzen sich alle zusammen an einen Tisch und „handeln den bestmöglichen Kompromiss“ heraus, der beiden Seiten vorgeblich Einiges abverlange. Und am Ende gibt es eine große Pressekonferenz, auf der die neuen Tarifbedingungen als großer Erfolg deklariert werden.

    So funktioniert das System der „Sozialpartnerschaft“. Die großen Gewerkschaften, und allen voran der DGB, wollen die Interessen der Arbeiter:innen mit dem Profit-Trieb der Kapitalist:innen vereinen. Dass sich die Interessen der beiden Gruppen aber nicht auf einen Nenner bringen lassen, das zeigen solche „Verhandlungen“ immer wieder eindrücklich.

    Weil sie faktisch keine Gewerkschaften sind, die die Interessen der Arbeiter:innen vertreten, könnten wir sie auch als „gelbe Gewerkschaften“ bezeichnen, denn bei ihnen ist jetzt eigentlich nur noch das Logo rot. Der Begriff„gelbe Gewerkschaften“ kommt von unternehmerfreundlichen Gewerkschaften, die historisch mit massiver finanzieller und politischer Unterstützung von den Kapitalist:innen selbst aufgebaut wurden, um ein Gegengewicht zu den damals „roten Gewerkschaften“ zu bilden.

    Gesetzgebungen wie das Betriebsverfassungsgesetz, das die Arbeit und Existenz von Betriebsräten regelt, schreiben ein „Mitinteresse“ an den Profiten der Kapitalist:innen vor. Gewerkschaftsvorstände sitzen oft genug außerdem noch in der Politik oder in Unternehmensvorständen. Unsere Gewerkschaften stehen wegen ihrer Politik der „Sozialpartnerschaft“ damit ganz offensichtlich auf der Seite der Kapitalist:innen. Ihr Tun und Handeln muss also immer als Taktik des Kapitals angesehen werden, um uns den einen oder anderen beruhigenden Bären aufzubinden. Wirkliche Verbesserungen in unserem Interesse können wir mit diesen Gewerkschaften aber nicht erkämpfen.

    • Seit 2022 Autor bei Perspektive. Schreibt als Studierender aus Sachsen insbesondere internationalistisch über die Jugend, Antimilitarismus und das tagespolitische Geschehen. Vorliebe für Gesellschaftsspiele aller Art.

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