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Dienstag, März 19, 2024
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    Möglich durch das neue Versammlungsgesetz NRW: Hausdurchsuchung in Siegen

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    Die Wohnung eines Antifaschisten wurde bereits im Januar diesen Jahres von der Polizei durchsucht. Sein Vergehen? Er soll vor einem Stand der AfD demonstriert haben. Die Durchsuchung möglich machte das Versammlungsgesetz NRW.

    Bündnisse, Einzelpersonen und Parteien haben in den vergangenen zwei Jahren immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass das neue Versammlungsgesetz NRW den Spielraum für Demonstrationen und Versammlungen enorm einschränken würde. Nun hat es am 12. Januar 2023 einen 29-jährigen Antifaschisten aus Siegen getroffen. Ihm wird vorgeworfen, sich Ende April 2022 vor einem Stand der AfD aufgestellt und eine Fahne hochgehalten zu haben. Diese angebliche Versammlung selbst soll nicht angemeldet gewesen sein. Diese Vorwürfe reichten aus, um morgens seine Wohnung zu stürmen.

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    Ihm soll verwehrt worden sein, seine Anwältin hinzuzuziehen oder eine unabhängige Zeugin der Durchsuchung beiwohnen zu lassen. Er soll mit Handschellen fixiert und dazu gezwungen worden sein, die Geheimzahlen seiner elektronischen Geräte preiszugeben. Der Toilettengang soll ihm nur unter Auflagen gewährt worden sein, und nach rund anderthalb Stunden wurde die Hausdurchsuchung für beendet erklärt. Datenträger, Smartphone, Laptop und eine Gegen-Nazis-Fahne wurden sichergestellt.

    Das Versammlungsgesetz NRW macht es möglich, dass spontane Versammlungen, die mutmaßlich nicht angemeldet seien, unter Strafe gestellt werden können. Bei einer solchen Anmeldung muss eine Anmelderin oder ein Anmelder namentlich genannt und für die Polizei ansprechbar sein. Ist dies nicht erfüllt, so können Freiheitsstrafen oder Geldstrafen gegen die sich versammelnden Menschen verhängt werden.

    Eine solche Praxis wird beispielsweise vom Bündnis „Versammlungsgesetz stoppen!“ offen kritisiert, da die Versammlungsfreiheit – auch die spontane – durch das Grundgesetz gedeckt sei.

    Nun ist es zu dem Umstand gekommen, den die vielen Kritiker:innen des Versammlungsgesetzes NRW befürchtet haben: Spontaner Protest, z.B. gegen eine offen faschistische Partei, wird bereits im Ansatz unterdrückt und nahezu unmöglich gemacht. Diejenigen, die sich gegen Faschismus, Rassismus oder Antisemitismus positionieren und versammeln, werden kriminalisiert und als Täter:innen gebrandmarkt. Gegen die Hausdurchsuchung wurde Beschwerde eingelegt.

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