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Samstag, Juli 27, 2024
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    Ampel-Regierung verpflichtet zum Heizungsaustausch – Boni kriegen alle Vermieter:innen, letztendlich zahlen werden die Mieter:innen

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    Mitte dieser Woche wurden vom Bundeskabinett die Förderrichtlinien zum Heizungsaustausch beschlossen. Vermieter:innen und Kleineigentümer:innen werden dabei entlastet, Mieter:innen dürfen mit steigenden Mieten rechnen.

    Am Mittwoch hat das Bundeskabinett der Ampel-Regierung die “Förderrichtlinien” zum “Heizungsaustausch” beschlossen. Die Förderrichtlinien sind Ergänzungen zum bereits vor einigen Wochen beschlossenen “Gebäudeenergiegesetz” (GEG) und legen fest, wer wie finanziell  gefördert wird.

    Nach dem Gebäudeenergiegesetz sollen ab 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr in neue Gebäude eingebaut werden. In Bestandsgebäuden müssen solche Heizungen nach und nach gegen „klimafreundliche“ ausgetauscht werden.

    Eine Person, die nach dem 1. Januar 2024 eine Heizung einbauen lässt, muss dafür sorgen, dass diese zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Wer sich dafür entscheidet, die alte Heizung ausbauen zu lassen, soll dafür mit einem “Klimabonus” belohnt werden.

    Für viele sind die Regelungen zum Heizungsaustausch undurchsichtig: was für Heizungen sind nun eigentlich erlaubt und wer trägt die Kosten für diesen Umbau jetzt tatsächlich?

    Wer soll das bezahlen?

    Noch im März erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), er habe wenig Lust, beim Heizungsaustausch auch mehrfachen Millionären mit einigen Villen unter die Arme zu greifen. Die tatsächlichen Förderrichtlinien sprechen eine andere Sprache: Einkommensprüfung oder Grenzen nach oben sind nicht vorgesehen.

    Im Gegenteil: die Fördermaßnahmen richten sich momentan ausschließlich an diejenigen Bürger:innen, die Eigentum besitzen und dieses selber nutzen, und an Kleinvermieter:innen. Tatsächlich dürfte der Umbau für viele Menschen, die allein in ihrem Eigenheim leben, eine hohe Belastung sein. Doch auch Großvermieter erhalten Unterstützung.

    Es soll eine Grundförderung für den Austausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Früher bekam man für den Austausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe eine staatliche Förderung von knapp 40%, für eine Pelletheizung gab es 20%. Der neue Fördersatz soll nun auf 30% vereinheitlicht werden. Hinzu kommen noch drei verschiedene Klimaboni, von denen es allerdings immer nur Anspruch auf einen geben wird.

    Die Klimaboni I, II und III, die Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bauministerin Klara Geywitz planen, gelten jedoch – genau wie die Grundförderung – nur für diejenigen, denen die ausgetauschten Heizungen gehören, sind also nicht adressiert an Arbeiter:innen ohne Eigentum.

    Dabei dürften auch sie von den Heizungsumstellungen direkt betroffen sein, auch wenn sie diese nicht selber vornehmen müssen.

    Mieter:innen zahlen letztlich

    Momentan ist es nämlich möglich, bei einer Modernisierung 8% der Investitionskosten pro Jahr auf die Kaltmiete aufzuschlagen – darunter fällt auch der Heizungsaustausch. Hierbei handelt es sich nicht um eine klassische Umlage wie im Bereich der Nebenkosten, die nach einer Zeit wieder verschwindet, sondern um einen Aufschlag auf die Miete.

    (Groß-)Vermieter:innen gehen also zwar kurzfristig in Vorleistung für den Heizungsaustausch, können sich ihn aber auf lange Sicht komplett von den Mieter:innen finanzieren lassen. Das gilt selbstredend auch, wenn Mieter:innen, sobald sie aus der Wohnung ausziehen, überhaupt nichts mehr von den Modernisierungen haben. Langfristig bleibt also nur ein positiver Effekt für die Vermieter:innen, die nun eine teurere modernisierte Wohnung besitzen und vermieten können.

    Zusätzlich dazu sind die Investitionskosten nach rund 13 Jahren amortisiert, wie es der Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten in einem Interview mit der TAZ veranschlagte. Danach bleibt die Mieterhöhung allerdings bestehen. Die Heizungsumstellungen dürften also letztlich zu legaler Mieterhöhung in ganz Deutschland führen.

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