`
Freitag, April 19, 2024
More

    “Populistisches Urteil” gegen Klimaaktivistin: Gericht verhängt Haftstrafe für Sachbeschädigung

    Teilen

    Nachdem ein Gericht im Vereinigten Königreich mit einer mehrjährigen Haftstrafe gegen Klimaaktivist:innen Maßstäbe gesetzt hatte, zieht nun ein deutsches Gericht nach: Maja W. ist Klimaaktivistin bei “Letzte Generation” und soll mehrere Monate in Haft. Ihr Anwalt nennt das Urteil „populistisch“.

    Der Richter nahm in der Verhandlung von Maja W.s Anklage jede Gelegenheit wahr, das Strafmaß auszureizen. Dass Maja W. keine Vorstrafen hatte, schlug nicht zu Buche, stattdessen zog der Richter weitere – nicht rechtskräftige – Urteile heran. Das Gericht verurteilte nun sie wegen versuchter Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidiger Tobias Krenzel kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil vorzugehen.

    Das Gericht verhandelte zwei Klimaprotestaktionen: Einmal hatte die Letzte Generation den Teil einer Straße blockiert, später hatten sich zwei Aktivistinnen in der Berliner Gemäldegalerie an einen Bilderrahmen geklebt.

    „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“

    Die Protestaktion in der Berlinder Gemäldegalerie verhandelte die Strafrichterin unter dem Paragrafen 304 Strafgesetzbuch: „gemeinschädliche Sachbeschädigung“. Zwar beschädigte die Protestaktion nicht das Kunstwerk an sich, sondern den Rahmen, die Strafrichterin legte beides jedoch als „Gesamtkunstwerk“ aus. Dass der Verteidigung Dokumente vorlagen, aus denen hervorging, dass es sich allem Anschein nach um eine Replik mit dem Kaufpreis von 60 D-Mark handelte, trug nicht zu einer anderen Urteilsfindung bei.

    Ebenso nicht, dass die Restauratorinnen – die sich mit der Empfindlichkeit des Rahmens bestens hätten auskennen können – den Kleber mit Aceton statt Speiseöl entfernten und so womöglich erst ein Gros des Schadens verursachten.

    Festkleben sei Widerstand

    Auch schuf das Gericht insofern neue Maßstäbe, als die Strafrichterin das Festkleben grundsätzlich als “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” verhandelte. Dies führte sie im Zusammenhang einer beklagten Straßenblockade an, bei der im übrigen zwei Fahrspuren frei blieben. Aus diesem Grund wertete die Richterin die Aktion als “versuchte Nötigung”.

    Das letztendliche Strafmaß setzte sich zusammen aus den zwei Einzelstrafen für “Sachbeschädigung” und “Straßenblockade”. Die Verteidigung forderte einen Freispruch, doch das Urteil übertraf noch die Forderung der Staatsanwaltschaft von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro.

    Zeitenwende auch im Gerichtssaal

    Es war das erste Mal, dass in Berlin gegen Aktivist:innen der Letzten Generation eine Freiheitsstrafe verhängt wurde. Doch mit Blick auf ein Urteil in Heilbronn stellt die Richterin scheinbar zufrieden eine Zeitenwende fest: Klimaaktivist:innen drohten in Zufunft nicht länger Geld-, sondern Haftstrafen.

    Diese Entwicklung zeichnete sich auch in einem Urteil gegen Klimaaktivist:innen in UK ab: Ihnen war gelungen, eine Hauptverkehrsader Londons über eine Themse-Brücke zu blockieren. Wegen der „Störung der öffentlichen Ordnung“ wurden zwei Männer zu zwei Jahren und sieben Monaten, bzw. zu drei Jahren Haft verurteilt. Sie gehören zur Bewegung „Just Stop Oil“, die ähnliche Aktionsformen wie die Letzte Generation wählt.

    Das Gericht begründete das hohe Strafmaß nicht nur mit der Straftat, sondern auch mit einem gewollten Abschreckungseffekt für andere Aktivist:innen. So tat es auch die Strafrichterin in Berlin, obgleich sie stoisch feststellte, dass trotzdem der Klimaprotest nur entschlossener werde.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News