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Rentenerhöhung: Zwar ein Jahr früher als geplant, doch keine Erleichterung für Rentner:innen

Das Bundeskabinett hat eine „Rentenwertbestimmungsverordnung“ beschlossen. Mit Erhöhungen um 4,93% bzw. 5,86% bleibt diese jedoch immer noch hinter der Inflationsrate zurück.

Am Mittwoch, den 27. April, hat das Bundeskabinett um Olaf Scholz die Rentenwertbestimmungsverordnung des Bundesarbeitsministeriums beschlossen. Für die Wirksamkeit ist noch die Zustimmung des Bundesrats nötig, die für den 16. Juni geplant ist. Sie gilt als reine Formsache.

Erhöhungen ab 1. Juli

Durch diese Verordnung würden Rentner:innen im ehemaligen Westdeutschland 4.93% und in der ehemaligen DDR 5,87% mehr Rente bekommen. Im Westen ist dies die dritthöchste Rentensteigerung seit der Wiedervereinigung 1990. Durchschnittlich werden Rentner:innen 71,00 Euro bzw 93,00 Euro mehr erhalten. In Deutschland wird die Rente in Abhängigkeit von der nationalen Lohnentwicklung angepasst.

Diese beträgt 6,78% im Westen und 4,5% im Osten, was teilweise auf die Erhöhung des Mindestlohns im letzten Jahr auf 12 Euro zurückgeführt werden kann. Dabei sichert die Rentengarantie, dass durch diese Art der Berechnung die Rente nicht sinkt: Dies gilt jedoch nur für die absoluten Zahlen der Rente – Inflation und Steigerung der Lebenserhaltungskosten werden hierbei nicht beachtet. 2021 gab es wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie noch eine sog. „Nullrunde“ und damit keine Erhöhung der Rentenbezüge.

Kein Inflationsausgleich

Mit dieser Erhöhung bleiben die Renten stark hinter der Inflationsrate in Deutschland zurück, mit deren Folgen die Renter:innen im alltäglichen Leben konfrontiert sind. Diese betrug im Februar 8,7% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Damit werden Rentner:innen also trotzdem einen Kaufkraftverlust erleiden. Im Vergleich zu anderen Personengruppen erhalten sie auch keine Einmal-Zahlungen, die diesen Effekt mindern könnten.

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