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Mittwoch, April 24, 2024
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    Die EVG sagt den 50-Stunden-Streik ab: Alles nur Taktik?

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    Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hatte am Donnerstag einen 50-stündigen Streik angekündigt. Schon am Samstag teilte die Gewerkschaft jedoch mit, dass es nun doch nicht zum Streik kommen würde.

    Am 11. Mai hatte die Gewerkschaft zu einen 50 Stunden andauernden Warnstreik aufgerufen. Er sollte von Sonntag um 22 Uhr bis Dienstag um 24 Uhr gehen. Dieser Streik wäre der dritte bundesweite Warnstreik der EVG in dieser Tarifrunde gewesen und hätte 230.000 Arbeiter:innen bei der DB und anderen Unternehmen zum Arbeitskampf bewegen können. Ausgerufen hatte die Gewerkschaft den Streik, „da sich an den Verhandlungstischen nur wenig bewegt“.

    Kompromiss vor Gericht – Streik abgesagt

    Gestern aber hat die Gewerkschaft angekündigt, dass es zumindest für die 180.000 Arbeiter:innen bei der Deutschen Bahn nun wohl doch zu keinem Warnstreik mehr komme. Grund sei ein “Vergleich” vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main. Hier hatte die Deutsche Bahn am Freitagabend Beschwerde eingelegt, da der Streik „unverhältnismäßig“ sei. Man habe sich ja bereits auf die Forderungen der EVG zubewegt, so die Pressemitteilung zum Eilantrag vor Gericht.

    Die Richterin entschloss sich dann innerhalb von 4 Stunden, diesem Eilantrag auf Schlichtung nachzukommen. Unter anderem erklärte sie, dass der Streik vermutlich vor einem höheren Gericht ohnehin für widerrechtlich erklärt werden könnte. Daraufhin zog die EVG schleunigst die Streikankündigung zurück. Denn mit der Anerkennung des Mindestlohns von Seiten der DB sei „die Voraussetzung für die Verhandlung jetzt erfüllt.

    Die Forderungen

    Die EVG fordert eine sofortige Lohnerhöhung um 12%, aber mindestens 650 Euro mehr, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Dabei soll die Lohnerhöhung mindestens auf den gesetzlichen Mindestlohn drauf gerechnet werden. Dieser wurde von der DB – noch bis zur Einigung vor Gericht gestern – nicht als Basis für die Lohnerhöhungen bei über 2.000 Arbeiter:innen akzeptiert.

    Die DB dagegen bietet 8–10% Lohnerhöhung, 2.850 Euro Einmalzahlung bei ganzen 27 Monaten Laufzeit. Während der Standpunkt der DB noch unverfrorener ist als die mehr als zahme Forderung der EVG, reicht keine der beiden Positionen annähernd an eine eigentlich erforderliche Lohnerhöhung von 19% heran, die notwendig wäre, um überhaupt erst einmal die Inflation seit den letzten Tarifverhandlungen auszugleichen. Die Lohnsteigerungen in den letzten Jahren waren derart niedrig, dass selbst 19% Lohn-“Erhöhung“ momentan nur gerade dem Inflationsausgleich entsprächen!

    Wie es weiter geht

    Jetzt wird von Sonntag auf Montag bei vielen kleineren Unternehmen zwar dennoch gestreikt werden, aber zumindest die 180.000 Arbeiter:innen bei der Deutschen Bahn haben eine dicke Niederlage aufgezwungen bekommen. Jetzt werden EVG und DB zwar weiter verhandeln, aber ihr Ziel haben die zum Streik bereiten Arbeiter:innen nicht erreicht. Und es ist gut möglich, dass sich auch diesmal hinter verschlossenen Türen Gewerkschaft und Unternehmen auf einen für die Arbeiter:innen unbefriedigenden Kompromiss “einigen” werden.

    Denkbar auch, dass die EVG mit der Streikankündigung wenigstens ein minimales Zugeständnis der Deutschen Bahn erreichen wollte – so lasen sich zumindest zahlreiche Verlautbarungen der Gewerkschaft am Freitag, in denen sie erklärte, man habe der DB ein Ultimatum gestellt, um den Streik doch noch abzuwenden. – Der Kuhhandel geht weiter …

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