Bhakdi hatte Vergleiche gezogen zwischen der Covid-Impfstrategie und der Verfolgung von Jüd:innen während des deutschen Faschismus. Dafür wurde er wegen Volksverhetzung angeklagt. Nachdem Bhakdi morgens von hunderten Anhänger:innen empfangen worden war, konnten diese ihre Ikone nach dem Gerichtsprozess unverurteilt bejubeln.
Am Dienstag, den 23. Mai, fand in Amtsgericht Plön, Schleswig-Holstein, der Prozess gegen den Angeklagten Sucharit Bhakdi statt. Der ehemalige Professor für Mikrobiologie war während der Corona-Pandemie mit dem Verbreiten von Falschinformationen über das Virus und daran anknüpfender Kritik gegen staatliche Maßnahmen aufgefallen.
Im Zentrum der Verhandlung ging es dabei um die Vorwürfe, Bhakdi habe mit dem Vergleich zwischen der israelischen Impfpolitik und dem Holocaust den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Dieser hatte auf einer Rede 2021 unter anderem gesagt: „Vor 80 Jahren waren es die Juden, die verteufelt wurden, heute sind es die Ungeimpften.“ oder: „Die größten Geister waren die Juden, es tut mir leid, dass ich das sagen muss.“
Schon im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft nicht genügend Beweise für die Klageerhebung gesehen. Daraufhin zog die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren an sich. Diese forderte eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro. Im Ergebnis folgte das Gericht der Auffassung der Verteidigung: Zugunsten der Meinungsfreiheit müssten bei mehrdeutigen Aussagen alle Deutungen berücksichtigt werden, insbesondere sei nicht auszuschließen, dass mit dem „Volk der Juden“ nur Israel und dessen Politik gemeint war.
Zugunsten Bhakdi wurde außerdem berücksichtigt, dass sich dieser am Ende seiner Rede zu Friedlichkeit aufrief und die Idee der demokratischen Willensbildung unterstrich. Im Ergebnis fehle deswegen insbesondere die ‚Eignung‘, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Staatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.
Kritik vom Zentralrat der Juden
Unter anderem der Zentralrat der Juden kritisiert die Gerichtsentscheidung: Mit der Auslegung des Gerichts könnten Jüd:innen weltweit für Handlungen und Politik des Staates Israel verantwortlich gemacht werden. Dabei würde auch die Verharmlosung des Holocausts nicht von der Meinungsfreiheit abgedeckt sein.
Verhandlung in der nächsten Runde
Unter großem Polizeiaufgebot hatten über 300 Menschen den ehemaligen Professor in der Kleinstadt in Empfang genommen. Diese brachen nach der Urteilsverkündung in Jubel aus. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen den Freispruch ein. Schon in der nächsten Woche soll der Querdenker sich erneut wegen seiner Aussagen vor Gericht verantworten.