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Freitag, November 8, 2024
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    Spahn fordert sofortiges Ende der Altersrente

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    Jens Spahn, Vizevorsitzender der CDU, fordert das Ende der Rente mit 63. Dieses Recht haben aktuell nur noch Beschäftigte, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden. So sendet der Vizevorsitzende der CDU in erster Linie ein Signal: Die Debatte um Rentenreformen soll weiterhin nur mit dem Regler des Beitrittsalters geführt werden.

    Rund zwei Millionen Beschäftigte haben seit dem Jahr 2014 ihr Recht wahrgenommen, im Alter von 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen – in die sogenannte „Altersrente“. Das konnten sie dann, wenn sie in diesem Alter bereits 45 Jahre lang berufstätig waren und in die Rentenkasse eingezahlt hatten. Erziehungszeiten können zu einem gewissen Grad geltend gemacht werden, nämlich mit etwas mehr als zwei Jahren pro Kind, um diese Voraussetzungen zu erreichen.

    Wenige Berechtigte für Altersrente

    Aktuell haben nur noch Beschäftigte dieses Recht, die vor dem Jahr 1953 geboren worden sind. Das Rentenbeitrittsalter für die Altersrente wird danach stufenweise angepasst. Zum Vergleich: Wer nach 35 Jahren versicherter Beschäftigung mit 63 in Rente gehen will, muss auf 14,4 Prozent der Rente verzichten.

    Spahn reiht sich damit ein in eine Reihe liberaler Autor:innen und Akteur:innen: Die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) rechnet z.B. vor, dass der Fachkräftemangel um 10 bis 20% niedriger ausfalle, würde die Möglichkeit der Altersrente wegfallen. Bis 2030 solle das Modell auslaufen, fordert deshalb die Geschäftsführung des Kapitalistenverbands.

    Damit machen CDU und Kapitalistenverbände vor allem klar: Sie haben ein Interesse daran, die Debatte um Rentenreformen ausschließlich über Beitragsjahre und Beitrittsalter zu führen. Eine solche Lösung kann nur zulasten der Beschäftigten und zukünftigen Rentner:innen ausfallen. Die dringend nötigen Diskussionen um Altersarmut rücken dabei in den Hintergrund.

    Debatte um Beitragsbemessungsgrenze

    Dabei gäbe es zahlreiche Stellschrauben, um sowohl das Rentensystem zu stabilisieren, als auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Denn während Spahn die Rentner:innen nach 45 Beitragsjahren als zu teuer darstellt, kostet die Beitragsbemessungsgrenze die Rentenversicherung ja ebenfalls einiges.

    Als Faustregel gilt im Jahr 2023: Für Jahreseinkommen ab 107.400 Euro steigen die Beiträge für die Sozialversicherungen – das heißt, für Renten- und Krankenversicherung – nicht mehr. Genaue oder auch annähernde Schätzungen, um wie viel eine Abschaffung genau dieser Grenze die Rentenkassen entlasten würde, sind kaum möglich.

    In Bezug auf die Krankenkassen wurde eine solche Reform diskutiert, als die Kassen während der Pandemie unter zunehmenden Druck gerieten. Das Schlagwort in der Diskussion wurde die allgemeine „Bürgerversicherung“, die schlagkräftigsten Gegenargumente waren verfassungsrechtliche Bedenken: So dürfe der Krankenversicherungsbeitrag keine Steuer sein, würde aber zunehmend so behandelt.

    Auch die aktuelle Verschärfung von Asyl- und Migrationsrechten steht dem Ziel, den Fachkräftemangel abzubauen, entgegen. Denn Geflüchtete und Migrant:innen haben zunehmend weniger Chancen auf eine Bleibeperspektive und einen Einstieg in den Arbeitsmarkt.

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