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Mittwoch, April 24, 2024
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    Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Inflationsausgleich für manche, lange Laufzeit für alle

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    Die Erzieher:innen, Bus- und Bahnfahrer:innen, Feuerwehrleute und viele weitere haben ein Tarifergebnis für 2,4 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst erstreikt. Zwischen 8 und 16 Prozent mehr Lohn – allerdings erst ab nächstem Frühjahr und mit langer Laufzeit.

    In einer Mitgliederbefragung stand zuletzt der Tarifvorschlag vom 22. April zur Debatte: 66% der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen stimmten ihm zu. Nach kurzer Verzögerung wegen Konflikten beim Thema “sächsischer Nahverkehr” nahm die Bundestarifkommission das Abstimmungsergebnis nun an.

    Damit ist klar: Der Vorschlag der Schlichtungskommission ist gültig. Nach Streiks, an denen sich Hunderttausende beteiligten und die teils den öffentlichen Verkehr komplett lahmlegten, hatte die Kommission einen Vorschlag erarbeitet, der ohne Änderungen zur Abstimmung stand:

    •  1.240 Euro steuerfreie Einmalzahlung werden im Juni diesen Jahres ausgezahlt (Azubis 620 Euro).
    • 220 Euro Einmalzahlung pro Monat von Juli 2023 bis Februar 2024 (Azubis 110 Euro).
    • Ab März 2024 wird der Lohn aller Arbeiter:innen im öffentlichen Dienst zwischen 8,2 und 16,9% erhöht.
    • Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis einschließlich Dezember 2024.

    Die 2,5 Millionen Arbeiter:innen erwartet so durchschnittlich eine Lohnerhöhung von rund 420 Euro (11,5%) ab März 2024.

    „Wir hätten uns eine kürzere Laufzeit gewünscht“

    Die Laufzeit von 24 Monaten ist für einen Tarifvertrag nicht außergewöhnlich lang. Jedoch bedeutet jeder Monat längere Laufzeit durch seine längere Friedenspflicht weniger Verhandlungsmacht. Die vergangenen Streiks haben gezeigt, an welch mächtigem Hebel die Arbeiter:innen im öffentlichen Dienst sitzen und wie wichtig ihre Arbeit ist.

    Der Tarifvertrag gilt ungeachtet aller kommenden wirtschafts- und weltpolitischen Entwicklungen. Je nach Rechnung und Niveau des Einkommens entspräche eine unmittelbare Lohnerhöhung bis zu 16% einem tatsächlichen Inflationsausgleich. Nun erfolgt die erste Lohnerhöhung jedoch erst im kommenden Frühjahr. Für die kommenden Monate gilt für die Arbeiter:innen also weiterhin der unangepasste Lohn.

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