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Samstag, April 27, 2024
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    Verwaltungsgericht Gera: Thüringer AfD-Mitglied darf Waffen besitzen

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    Der Thüringer Landesverband der AfD gilt beim Verfassungsschutz als „rechtsextremistisch“. Dennoch entschied das Geraer Verwaltungsgericht nun, dass einem AfD-Mitglied nicht pauschal der Waffenbesitz verboten werden kann.

    Die AfD befindet sich aktuell im Umfragehoch. Das ist insbesondere in Thüringen der Fall, wo der offen neofaschistische Flügel um Björn Höcke die Zügel schon länger fest in der Hand hält als im Bundesverband. Die Thüringer AfD ist dabei bereits seit März 2021 durch den Landesverfassungsschutz als „rechtsextremistisch“ eingestuft.

    Dementsprechend werden auch Passagen des Waffengesetzes auf AfD-Mitglieder angewandt, die pauschal gegen alle „Extremist:innen“ gelten, ohne einen Unterschied zwischen vollkommen entgegengesetzten politischen Richtungen zu machen. Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Gera zeigt nun, dass der deutsche Staat hier nach rechts gerne mal ein Auge zu drückt.

    Faschistische Schlägerbanden treten offensiver auf

    So entschied es am 10. August, das ein Thüringer AfD-Mitglied seine Waffen und dazu gehörigen Erlaubnisscheine zurück erhalten dürfe. Diese waren ihm vom Landratsamt des Saale-Orla-Kreises entzogen worden.

    Dass es für das Gericht kein Problem zu sein scheint, Mitgliedern faschistischer Parteien den Waffenbesitz zu erlauben, wird absurderweise gerade aus der Stärke der AfD begründet. So sei die Partei einfach zu groß, um allen ihren Mitgliedern den Waffenbesitz zu verbieten. „Weder aus dem Vermerk des Verfassungsschutzes vom 23. Mai 2022 noch aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 folge mit der erforderlichen Sicherheit die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes der AfD Thüringen“, so das Verwaltungsgericht. Außerdem habe auch der erste AfD-Landrat Robert Sesselmann die Prüfung seiner Verfassungstreue bestanden.

    Derweil häufen sich vielerorts teils bewaffnete Angriffe der faschistischen Bewegung, etwa auf Gedenkstätten an Ermordete des Nazi-Regimes, die LGBTI-Bewegung oder Antifaschist:innen.

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