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Dienstag, April 30, 2024
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    Gerichtsurteil: Klimaschutz der Bundesregierung unzureichend

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    Nach dem neusten Urteil des OVG Berlin muss die Bundesregierung Sofortprogramme zum Klimaschutz aufstellen – diese wird nun wahrscheinlich mit Rechtsmitteln Zeit schinden und Gesetze in ihrem Interesse verändern.

    Am Donnerstag, dem 30. November hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Regierung dazu verurteilt, wirksame Sofortprogramme im Sinne des Klimaschutzgesetzes (KSG) zu erlassen. Kläger:innen war die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund BUND. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit das Urteil in der Revision vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Dadurch könnte es bis zur Entscheidung Zeit schinden.

    Insbesondere besteht die Möglichkeit, die Regelung, die laut der Ampel-Regierung zu „kleinteilig und bürokratisch“ sei, durch Gesetzesänderungen loszuwerden:

    Klimaschutzprogramme sind keine Sofortprogramme

    Nach § 8 KSG hat die Bundesregierung Sofortprogramme zu erlassen, wenn die gesetzlich festgeschriebenen Sektorziele nicht eingehalten werden. Dies soll die schrittweise Reduzierung der Treibhausgasemissionen unterstützen: 65 Prozent weniger bis 2030, 88 Prozent weniger bis 2040. Die Ziele der Bundesregierung wurden, insbesondere im Verkehrsministerium und Bundesministerium Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, nicht eingehalten. Trotzdem haben die betroffenen Ministerien gesetzwidrig keine Sofortprogramme erlassen.

    Stattdessen hat die Bundesregierung sich auf ein unkonkretes Klimaschutzprogramm 2023 geeinigt. Nach der Ansicht des Gerichts erfüllt dieses auf 2030 gerichtete Programm jedoch nicht die Voraussetzungen eines Sofortprogramms. Ein Sofortprogramm müsste kurzfristige Maßnahmen, die die Bundesregierung schnellstmöglich wieder innerhalb der Sektorziele bringen, beinhalten. Darunter würden beispielsweise ein Tempolimit oder energetische Sanierung von Gebäuden fallen. Solche sind nicht im Klimaschutzprogramm enthalten.

    Sofortprogramme einfach abschaffen

    Das Vorgehen der Bundesregierung kann hier schon fast als Taschenspielertrick bezeichnet werden: Sie legt ein Rechtsmittel ein. Bis über dieses entschieden wird, wird die Ampel-Regierung nach aller Voraussicht das KSG verändern. Durch Abschaffung der gesetzlichen Pflicht könnte die Bundesregierung dann in der Revision Recht bekommen. Die Grünen hatten dieser Änderung bereits im Voraus zugestimmt, im Gegenzug gegen die Stimmen der FDP für Habecks Gebäudeenergiegesetz. Es ist zu befürchten, dass diese Maßnahme den Klimaschutz nur weiter verwässert.

    Ein Regelbruch ist kein Regelbruch, wenn die Regeln schnell genug geändert werden

    Bürgerliche Stimmen hatten auf eine Einhaltung der Klimaziele durch die Bundesregierung unter dem Zwang der Gerichte vertraut. Augenscheinlich verstößt die Bundesregierung gegen ihre eigenen Spielregeln. Am Ende sind jedoch auch Gerichte dahingehend machtlos, dass sie Recht nur anhand des bestehenden Rechts sprechen können. Falls sich diese gesetzlichen Normen ändern, kann das Gericht die Bundesregierung auch nicht verurteilen.

    Zuletzt kann die angestrebte Gesetzesänderung nur an der grundrechtlichen Schutzpflicht gemessen werden. In diesem System wird die Natur aber stets als auszubeutende Ressource verstanden werden. Weder Urteile, noch Regierungsmaßnahmen werden dies ändern.

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