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Freitag, Mai 3, 2024
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    “Heizungsgesetz” wird leicht abgeschwächt – Belastungen für Eigenheimbesitzende und Mieter:innen bleiben

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    Die Bundesregierung hat sich auf ein weiteres Vorgehen beim “Heizungsgesetz” geeinigt: der Gesetzesentwurf steht damit noch in dieser Woche auf der Tagesordnung im Bundestag. Er wurde leicht überarbeitet, die größten Kritikpunkte bleiben jedoch.

    Nach wochenlanger Diskussion haben SPD, Grüne und FDP sich jetzt doch auf einige Änderungen des Entwurfs zum “Gebäudeenergiegesetz” (GEG) verständigt. Der Gesetzesentwurf wird nun erstmals im Bundestag beraten und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

    Unter anderem ändert sich, dass Städte und Gemeinden jetzt zuerst eigene Pläne für die künftige Energieversorgung ausarbeiten müssen. Diese sollen ermitteln, ob bereits bestehende Häuser bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden können, oder ob sie ihre Heizung auf eine Wärmepumpe oder andere Optionen umrüsten müssen. Erst dann sollen die Regeln für den Einbau neuer Heizungen greifen, die klimaschonender sind. Das soll ab etwa 2028 der Fall sein.

    Hier soll dann nicht nur die berühmte “Wärmepumpe” zum Einsatz kommen. Auch der Anschluss an ein Fernwärmenetz, Stromdirektheizungen, Solarthermie, Wasserstoffheizungen oder Hybridheizungen – die einen Gas- oder Ölkessel mit einer Wärmepumpe kombinieren – sind erlaubt, .

    Dennoch dürften gerade auf Menschen, die nur ihr Eigenheim besitzen, größere Belastungen zukommen. Wie sich diese in fünf Jahren darstellen werden, ist jedoch schwer zu prognostizieren. Bei Wärmepumpen soll es eine Bezuschussung von 40 Prozent aus Ausgleich geben, der jedoch – bislang – nicht sozial gestaffelt wird.

    Das neue GEG selbst soll – wie bisher geplant – bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Verpflichtend seien die Vorgaben zunächst allerdings nur für Neubauten. Für neue Heizungen im Gebäudebestand sei eine “sogenannte Entscheidungszeit” vorgesehen, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt.

    Am Ende zahlen auch die Mieter:innen

    Ein großer Kritikpunkt am Gesetz besteht weiterhin darin, dass die Modernisierungen am Ende die Mieter:innen mitbezahlen müssen, wenn die Häuser nicht von den Hauseigentümer:innen allein bewohnt werden. Die Modernisierungskosten können schließlich auf sie umgelegt werden. Die einzigen Änderungen dahingehend sind bislang schwammige Formulierungen, wonach Mieter:innen nicht „überfordert“ werden dürften, und dass die „bestehende Förderkulisse“ unter Berücksichtigung der Modernisierungsumlage weiterentwickelt werde.

    Das erntete viel Kritik: Der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, kommentierte: „Statt die bestehende Modernisierungsumlage endlich sozial gerecht zu reformieren und deutlich abzusenken, soll sogar eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt werden (…) Das lässt nichts Gutes erahnen. Wir brauchen mehr Mieterschutz und keine weiteren Mieterhöhungsmöglichkeiten.”

    Sehr zufrieden zeigte sich laut ARD Tagesschau hingegen die Energie-Lobby: “Die Punkte, auf die sich die Koalition geeinigt hat, verbessern das Gesetz entscheidend”, befand Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des “Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft” BDEW – größter Lobbyverband der deutschen Strom und Energiebranche.

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