Die britische Regierung hat ein umstrittenes Gesetz beschlossen, welches die Durchführung von Asylverfahren in Ruanda ermöglicht. Damit übergeht sie das höchste Gericht Großbritanniens und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch die FDP überlegt, Asylverfahren in außereuropäischen Ländern durchzuführen. Die Anforderungen an solche „sichere Drittstaaten“ wurden durch die GEAS-Reform jedoch erheblich abgesenkt.
Die britische Regierung möchte künftig Asylverfahren von Geflüchteten in Ruanda durchführen. In dem Gesetz über die Sicherheit von Ruanda (Asyl und Einwanderung) wurde dafür festgeschrieben, dass Ruanda künftig als „sicherer Drittstaat“ gilt. Betroffen sind von dem Gesetz alle Geflüchteten, die illegal nach Großbritannien eingereist sind. Ihr Asylantrag wird in Großbritannien zukünftig als „unzulässig“ abgelehnt und eine Abschiebung nach Ruanda möglich gemacht werden, wo dann die Asylverfahren der nach Großbritannien geflohenen Menschen durchgeführt werden würden. Geprüft wird im Asylverfahren von Großbritannien nur noch, ob eine Ausnahme greift, die eine Abschiebung nach Ruanda verhindern würde. Der Rechtsschutz vor den Gerichten wurde ebenfalls stark eingeschränkt: beispielsweise braucht es für die Aussetzung einer Abschiebung durch das Gericht jetzt immer ein unabhängiges medizinisches Gutachten.
Die britische Regierung erhofft sich von dem neuen Gesetz, andere Geflüchtete von einer Flucht nach Großbritannien abzuschrecken und kündigte an, dass die ersten Flüge nach Ruanda bereits in zehn bis zwölf Wochen starten sollen. Ruanda bekommt dafür 430 Millionen Euro von Großbritannien – und das sogar, wenn niemand abgeschoben wird.
Ruanda – alles andere als sicher!
Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen kritisieren das britische Gesetz, das Ruanda als „sicher“ einstuft, aus verschiedensten Gründen: Amnesty International zufolge gebe es in Ruanda keine unabhängigen Gerichtsverfahren, sodass ein faires und unabhängiges Asylverfahren nicht gewährleistet werden könne. Die Geflüchteten hätten außerdem rechtswidrige Abschiebungen aus Ruanda in ihre Heimatstaaten wie zum Beispiel Syrien oder Iran zu befürchten – sogenannte „Kettenabschiebungen”. Solche Kettenabschiebungen verstoßen jedoch gegen das sogenannte „Refoulement-Verbot” aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wonach Staaten Personen nicht in ein Land zurückschicken dürfen, in denen ihnen Verfolgung oder schwerer Schaden droht. Unter Verweis darauf hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits im Juni 2022 einen ersten Abschiebungsversuch nach Ruanda unterbunden. Auch der britische Supreme Court hatte erst im November Abschiebungen nach Ruanda verboten, weil nicht sichergestellt werden könne, dass Geflüchtete nicht in Länder wie den Iran oder nach Syrien abgeschoben werden würden.
Mit dem Gesetz über die Sicherheit von Ruanda setzt sich die britische Regierung laut der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL über die Rechtsprechung des EGMR hinweg und setzt so die Wirkung der EMRK außer Kraft: „Mit dem Gesetz untergräbt die britische Regierung nicht nur den weltweiten Flüchtlingsschutz, indem sie versucht, sich aus der eigenen Verantwortung für Schutzsuchende zu stehlen, sondern auch den europäischen Menschenrechtsschutz.“, so Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Auch jetzt schon: erhöhte Suizidrate und mehr Geflüchtete, die in Illegalität leben
Aber das ist noch nicht alles: Das Vorhaben, Geflüchtete künftig nach Ruanda abzuschieben, hat laut PRO ASYL bereits jetzt Auswirkungen auf die Situation von Geflüchteten in Großbritannien. Zurzeit wird tausenden Menschen Schutz verweigert, indem ihr Asylantrag als unzulässig abgelehnt und erst gar nicht geprüft wird, ob ihnen im Heimatland Verfolgung droht. Somit kommt es zu einer großen Zahl nicht bearbeiteter Asylanträge, und Geflüchtete wissen jahrelang nicht, ob sie in Großbritannien bleiben dürfen oder nicht. Ruanda kann jedoch nur ca. 300 Geflüchtete pro Jahr aufnehmen, was in etwa 0,5 Prozent aller Asylantragssteller:innen 2023 in Großbritannien darstellt. Damit ist gesichert, dass ein Großteil der Menschen über Jahre in einer Schwebesituation festgesetzt wird, während ein kleiner Teil der Geglüchteten in ein Land abgeschoben werden wird, in dem sie wesentlich schlechtere Lebensbedingungen haben und mit einer Regierung konfrontiert sind, die Asylanträge überwiegend politisch entscheidet und in Kriegsgebiete und Diktaturen abschiebt.
Der britische Refugee Council geht deshalb davon aus, dass viele Geflüchtete künftig über noch gefährlichere Routen nach Großbritannien gelangen und aus Angst vor Abschiebungen in Illegalität leben, wo sie besonders häufig Ausbeutung wie Zwangsprostitution und Gewalt ausgesetzt sind. Seit 2020 kam es zudem zu doppelt so vielen Suiziden in Unterkünften von Geflüchteten wie in den vier Jahren zuvor.
GEAS-Reform senkt Anforderungen an „sichere Drittstaaten“ erheblich ab
Auch die sogenannte GEAS-Reform, die erst kürzlich durch das EU-Parlament gewunken wurde und den stärksten Eingriff in das Asylrecht seit Gründung der EU darstellt, hat die Anforderungen, die an „sichere Drittstaaten“ gestellt werden, deutlich abgesenkt. So ist es nicht mehr notwendig, dass Personen in den „sicheren” Drittstaaten den gleichen Schutzstatus bekommen, wie sie ihn in europäischen Ländern bekommen würden, sondern es muss nur noch ein „effektiver Schutz“ sichergestellt werden.
Die Türkei gilt beispielsweise seit 2016 als „sicherer Drittstaat“, obwohl aktuelle Studien von Menschenrechtsorganisationen davon ausgehen, dass auch die Türkei die bisherigen Kriterien zu „sicheren Drittstaaten“ nicht erfüllt.
FDP will Asylverfahren außerhalb von Europa durchführen
Nachdem Großbritannien jetzt das Ruanda-Gesetz beschlossen hat, schlug auch die FDP vor, Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte schon im November letzten Jahres angekündigt, prüfen zu wollen, ob die Auslagerung solcher Asylverfahren an außereuropäische Staaten möglich wäre. Ein Ergebnis sei im Juni zu erwarten.