`
Dienstag, November 5, 2024
More

    Stadt Hamburg will Geflüchtete in Parks und im Freien unterbringen

    Teilen

    Demnächst müssen in Hamburg einige Unterkünfte für Geflüchtete geschlossen werden. Der Plan der Sozialbehörde, stattdessen Zelte auf den städtischen Grünflächen zu errichten, wird von der AfD für ihre rassistische Hetze gegen Migrant:innen genutzt.

    Ein Blick auf das monatlich von der Hamburger Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben veröffentlichte Lagebild verdeutlicht das gegenwärtige Problem: Die Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete sind so gut wie ausgereizt. Weil bald auch mehrere Unterkünfte aufgrund von auslaufenden Mietverträgen geschlossen werden, müssen nun dringend neue Möglichkeiten geschaffen werden.

    Die Sozialbehörde schlug in diesem Zusammenhang vor, mehrere wetterfeste Zelte auf den Grünflächen rund um die bestehenden Standorte zu errichten und in diesen je zehn Geflüchtete unterzubringen. Insgesamt sollen so 250 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Im Zuge dieses Plans schlug die Sozialbehörde auch vor, weitere Zelte in öffentlichen Parks aufzubauen.

    Die AfD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft nutzte diese Meldung sofort, um rassistische Hetze zu verbreiten: Der Vorschlag der Sozialbehörden sei Ausdruck des Versagens der regierenden Parteien und einer angeblich „grenzenlosen Massenmigration“.

    Hamburger Senat will leerstehende Immobilien nutzen

    Tatsächlich ist es nicht falsch, den Behörden ein Versagen im Umgang mit Geflüchteten vorzuwerfen. Jedoch besteht der Fehler nicht etwa darin, wie von der AfD behauptet, zu viele Geflüchtete aufzunehmen. Es zeigt sich vielmehr, dass zahlreiche, durchaus geeignete Gebäude in Hamburg nicht für die Unterbringung genutzt werden können, weil die Eigentümer:innen ihre Häuser und Hallen bewusst leer stehen lassen.

    Um dieser Nichtnutzung beizukommen und die leerstehenden Flächen und Gebäude für soziale Zwecke verfügbar zu machen, hat der Senat nun vorgeschlagen, ein Gesetz zur zwangsweisen Nutzung solcher Immobilien zu verabschieden. Hier handelt es sich jedoch keinesfalls um eine „Enteignung“ – die Behörden würden den Eigentümern sogar eine Miete für die Immobilien bezahlen.

    Bewusster Leerstand von Gebäuden – nach 6 Monaten übrigens eine sogenannte „Zweckentfremdung” und strafbar – ist nicht selten eine Folge von Spekulation und Profitabsicht der Eigentümer:innen. Während die Besitzer:innen die Gebäude, den Grund und den Boden dabei als Ware betrachten und mit ihm maximale Gewinne erzielen wollen, leiden die besitzlosen Arbeiter:innen und Ausgebeuteten unter dem immer knapper werdenden Wohnungsmarkt oder dem Fehlen von Raum für soziale Angebote.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News