Mit dem 1. September endet für viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen ihr legaler Aufenthalt. Vor allem für sogenannte "Drittstaatler:innen" ist das ein Problem, denn sie haben kaum Perspektive auf das Recht, zu bleiben. Gleichzeitig vermelden einige Bundesländer Aufnahmestopps wegen ausgelasteter Aufnahmeunterkünfte.
Dr. Banu Büyükavci hatte während Ermittlungen nach Paragraph 129b Jahre in U-Haft verbracht. Ihr wurde Nähe zur - in Deutschland nicht verbotenen - TKP/ML vorgeworfen. Im Zuge dessen prüfte die Stadt Büyükavcis Ausweisung - nun hat der solidarische Protest für ihren Aufenthalt Erfolg.