Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ermittlungsbehörden bei der Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal grundsätzlich nur laufende Nachrichten mitlesen dürfen. Bereits gespeicherte Chatverläufe dürfen nicht ausgewertet werden.
Dem ukrainischen Geflüchteten M. droht die Auslieferung an die Ukraine. Dort muss er trotz Verweigerung mit der Einberufung ins Militär befürchten. Laut BGH kein Grund gegen eine Auslieferung. Auch nach deutschem Recht dürften Kriegsdienstverweigerer eingezogen werden.