Dem ukrainischen Geflüchteten M. droht die Auslieferung an die Ukraine. Dort muss er trotz Verweigerung mit der Einberufung ins Militär befürchten. Laut BGH kein Grund gegen eine Auslieferung. Auch nach deutschem Recht dürften Kriegsdienstverweigerer eingezogen werden.
Im März vergangenen Jahres hatte das Landgericht Bonn zwei Männer verurteilt, die mit Cum-Ex-Geschäften Steuern hinterzogen hatten. Nach einem Urteil des BGH ist nun dieses Urteil zu Bewährungsstrafen rechtskräftig....