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Sonntag, November 3, 2024
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    BGH stellt fest: Cum-Ex-Geschäfte sind illegal

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    Im März vergangenen Jahres hatte das Landgericht Bonn zwei Männer verurteilt, die mit Cum-Ex-Geschäften Steuern hinterzogen hatten. Nach einem Urteil des BGH ist nun dieses Urteil zu Bewährungsstrafen rechtskräftig. Eine Lücke habe es nicht gegeben.

    Bei dem Cum-Ex-Geschäften handele es sich nicht um ein „Steuerschlupfloch“, sondern um vorsätzliche, strafbare Steuerhinterziehung. Das bestätigte der Bundesgerichtshof und machte damit das Urteil gegen die ersten zwei Beschuldigten rechtskräftig. Zwei britische Investoren werden wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu zu Bewährungsstraften verurteilt.

    Damit räumt das BGH den Zweifel aus, auf den die Verteidiger sich berufen hatten: Eine Gesetzeslücke hatte das „Geschäft“ erst ermöglicht.

    Kommen Cum-Ex-Händler straffrei davon?

    Stattdessen stellte der BGH fest, dass es sich um Geschäfte handelte, die einzig dazu abgewickelt wurden, Finanzämter für Steuererstattungen auszunutzen. „Eine Lücke gab es hier nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum.

    Das Urteil ist richtungsweisend, das heißt: Es muss in den folgenden Verfahren beachtet werden. Insgesamt sind in Zusammenhang mit Cum-Ex-Verbrechen 1000 Personen angeklagt.

    So skrupellos handelten die „Cum-Ex“-Investoren im größten Steuerbetrug Deutschlands

     

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