Ein weiteres mal verlängert die Bundesregierung den Zeitraum, für den die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist. Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht" sollte bis heute gelten, nun wird es bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Maßnahme richten sich diesmal explizit an Unternehmen, die Corona-Hilfen beantragt haben oder könnten.
Immer mehr Unternehmen sind zahlungsunfähig, doch der Staat hält sie künstlich am Leben. Nicht nur durch Steuergeschenke, sondern auch indem er den Unternehmen ermöglicht, ihre Pleite zu verschleiern. Die im März ausgesetzte Insolvenzantragspflicht ist seit Oktober für zahlungsunfähige Unternehmen wieder in Kraft. Auch Überschuldete Unternehmen sollten ihre Insolvenz ab Ende des Jahres wieder anmelden müssen. Nun will die Bundesregierung nochmal einen Monat drauf setzen – die Angst vor der Pleitewelle ist groß.