Zeitung für Solidarität und Widerstand

Kristina Hänel

219a StGB-Urteil gegen Ärztin ist rechtskräftig

Die Ärztin Kristina Hänel wurde 2017 im Rahmen des Paragrafen 219a verurteilt, ihr wird vorgeworfen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Hänel hat gegen das Urteil Revision eingelegt, doch das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt das Urteil nun und erklärt es so mit für rechtskräftig.

Oberlandesgericht hebt Urteil gegen Kristina Hänel wegen „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ auf

Die Ärztin war 2017 verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte, dies wurde ihr als verbotene Werbung ausgelegt. Nun hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil auf.