Die Ärztin Kristina Hänel wurde 2017 im Rahmen des Paragrafen 219a verurteilt, ihr wird vorgeworfen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Hänel hat gegen das Urteil Revision eingelegt, doch das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt das Urteil nun und erklärt es so mit für rechtskräftig.
Die Ärztin war 2017 verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte, dies wurde ihr als verbotene Werbung ausgelegt. Nun hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil auf.