Die Ärztin war 2017 verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Dies wurde ihr als verbotene Werbung ausgelegt. Nun hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil aus formalen Gründen auf.
Weil sie auf ihrer Website darauf hingewiesen hatte, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche vornehme, verurteilte ein Gericht in Gießen Kristina Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen (6.000 €). Das Gericht warf ihr vor, gegen den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs verstoßen zu haben. Dieser verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen. Der Verurteilung gingen unter anderem Anzeigen des Anti-Abtreibungsaktivisten Yannic Hendricks voraus.
Der Kampf der Frauen muss weiter gehen – weg mit dem § 219a!
Am 3. Juni teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit, dass das Urteil aufgehoben sei. Dies wurde begründet mit den Gesetzesänderungen zum Paragraphen 219a im März diesen Jahres. Danach sei die bloße Information, Abbrüche durchzuführen, nicht mehr als Werbung zu bewerten. Hänel kritisierte diese Reform jedoch als Verschärfung des Gesetzes. Das neue Gesetz würde nun explizit benennen, dass eine Ärztin oder ein Arzt, die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch gäben, die darüber hinausreichten, dass ein Abbruch durchgeführt werde, sich strafbar machten. Die vorherige Fassung des Gesetzes hätte jedes Gericht auch in dem Sinne auslegen können, dass sachliche Informationen keine Werbung darstellen. Nun muss das Landgericht Gießen den Fall neu verhandeln.
Ich wurde nicht freigesprochen! Das Urteil wurde aufgehoben und wieder zurückverwiesen. Kein Schritt nach vorne, sondern zwei zurück. #219a
— Kristina Hänel (@haenel_kh) July 3, 2019
Hänel stellte über ihren Twitter-Account klar, dass es sich bei dem Urteil des OLG keinesfalls um einen Freispruch handelt und sie das Urteil daher eher als Rückschritt sieht. Gleichzeitig zeigt sie sich weiter kampfbereit: “Wir werden nicht aufgeben, ehe die Informationsfreiheit für Frauen nicht erreicht ist.”
Kristina Hänel wurde in der Öffentlichkeit zu einer bedeutenden Vorreiterin im Kampf gegen die Paragraphen 218 und 219a. Viele solidarisierten sich mit ihr. Zahlreiche Proteste und Diskussionen begleiteten ihre juristische Auseinandersetzung. Ihre erste Protestpetition erhielt innerhalb eines Monats 50.000 Unterschriften. Sie erhielt unter anderem den Clara-Zetkin-Frauenpreis der Partei Die Linke, sowie den Anne-Klein-Frauenpreis der Heinrich-Böll-Stiftung.