`
Sonntag, April 28, 2024
More

    Der Kampf der Frauen muss weiter gehen – weg mit dem § 219a!

    Teilen

    Tausende Frauen sind am letzten Wochenende zum bundesweiten Aktionstag vom „Bündnis zur sexuellen Selbstbestimmung“ in über 30 Städten auf die Straßen gegangen und haben voller Kampfgeist gezeigt, was sie vom §219a halten: Sie fordern eine kompromisslose Streichung. – Ein Kommentar von Emilia Zucker

    Der Paragraph 219a, der den Titel „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft” trägt, verbietet das Werben für Schwangerschaftsabbrüche und stellt bereits das Informieren darüber für Ärztinnen und Ärzte unter Strafe. So wurde im Oktober 2018 die Medizinerin Kristina Hänel zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite die Information preisgibt, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Das Gericht äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Paragraphen, lehnte eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht aber ab, denn es sei fraglich, ob die Frage mit dem geleisteten Eid der ÄrztInnen vereinbar sei. “Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.”, sagte man ihr. Doch das war für Kristina Hänel wohl schon vorher klar. Und natürlich bleibt sie standhaft bei ihrer Haltung: „Ich bin Ärztin, ich halte es für meine ärztliche Pflicht, Frauen zu behandeln und zu informieren. Ich empfinde es als eine Frage des Gewissens, Frauen eben nicht die für sie notwendige Hilfe zu verweigern und sie damit wieder dem Kleiderbügel oder der Stricknadel auszuliefern.“
    Durch die Gerichtsverhandlung und nicht zuletzt durch ihre klare und kämpferische Haltung – „Sicher ist aber, dass meine Homepage weiterhin strafbar bleibt.“ – trat sie eine breite Debatte los.

    Machtkampf auf dem Rücken der Frauen

    Im Dezember 2018 veröffentlichte die Bundesregierung das Eckpunktepapier zum §219a und deklarierte den Reformvorschlag als Kompromiss. Doch ist dies kein Kompromiss! Eher noch ist es ein Zugeständnis an radikale FundamentalistInnen und ein Kuschen vor den politischen Folgen. Vier Parteien haben sich eindeutig für eine Abschaffung des 219a ausgesprochen: Die Grünen, die Linke, die FDP und die SPD. Sie hätten definitiv die Mehrheit und die politische Macht, ihn abzuschaffen. Ähnlich wie bei der „Ehe für alle“ könnte mit einer Gewissensentscheidung darüber im Bundestag abgestimmt werden. Jedoch könnte dies weitere Zwistigkeiten mit sich bringen, die die Koalition zum Beispiel durch einen Austritt einer Partei in Gefahr bringen würde –  und somit in letzter Folge Neuwahlen mit sich bringen könnte. Und das wollen einige Parteien bei der aktuellen Wählerstimmung wohl kaum riskieren.
    Somit zeigt sich wie so oft, dass politische Machtkämpfe auf dem Rücken der Falschen ausgetragen werden.

    Große Kämpferinnen im Parlament?

    Umso verwerflicher finde ich, dass Parteivertreterinnen der Linken, der Grünen, der SPD und der FDP auf der Protestveranstaltung vom Aktionsbündnis „Jetzt erst recht! Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar“ einerseits große Worte schwingen und sich als große KämpferInnen darstellen. Zum Beispiel die Linkspartei-Chefin Katja Kipping: „Wir werden uns niemals mit Kompromissen abfinden, die das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht vollständig herstellen“, rief sie. Der Paragraf 219a müsse genauso weg, wie der Paragraf 218, forderte sie. Oder auch die Grünen-Chefin Annalena Baerbock: „Es ist absurd, dass wir im Jahr 2019 immer noch für so etwas auf der Straße stehen müssen!“

    Das sehe ich genauso, doch frage ich mich, warum sie dann nicht handeln?! Einmal mehr wird also der politische Machtkampf zum Nachteil der Frauen ausgefochten, und so nimmt die Unterdrückung weiter ihren Lauf…

    Trotz alledem haben viele Frauen und auch Männer unter dem Motto „Jetzt erst recht! Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar“ ihren Widerstand und Protest kreativ, bunt, laut und kämpferisch in verschiedenen Städten auf die Straße getragen. Sie haben Fakten, Kritiken und gesellschaftliche Folgen aufgezeigt. So auch, dass seit 2003 die Zahl der AbtreibungsärztInnen um 40 Prozent zurückgegangen ist, dass der verhältnismäßig einfache medizinische Eingriff nicht mehr im Lehrplan des Medizinstudiums zu finden ist, und dass – dem entgegengesetzt – zunehmend eine Tabuisierung und Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine Kriminalisierung von ÄrztInnen, die solche Eingriffe vornehmen, stattfindet. Strafanzeigen und Hetzkampagnen von sogenannten „Lebensschützern“ richten sich insbesondere gegen ÄrztInnen und fortschrittliche Beratungsstellen. Doch ein Angriff auf diese Strukturen ist ein Angriff auf die Frauenrechte und somit ein Angriff auf Jede von uns! Dies sind unter anderem Folgen des § 219a!

    Mein Körper, meine Entscheidung!

    Was ist so schwer zu verstehen an „Unsere Körper – unsere Entscheidung!“? Wir Frauen können selbst entscheiden, ob wir eine Mutter sein können und möchten! Wir haben ein Recht auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung, und dafür brauchen wir die Verbesserung der Information und Versorgung bei einer ungewollten Schwangerschaft!
    Diese Forderungen müssen wir uns erkämpfen. Die Realität zeigt aber: die Politik hält uns in der Warteschleife, wenn wir ruhig sind! Wir müssen aufhören mit diesem Stellvertreterdenken! Die Parteien werden uns nicht repräsentieren, wir müssen uns selbst organisieren!

    [paypal_donation_button align=”left”]

    • Erzieherin, die sich für die Rechte von Frauen und Arbeitern stark macht.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News