Ab dem 2. August 2021 ist bei jeder neuen Beantragung eines Personalausweises die Abgabe der Fingerabdrücke Pflicht. Die Sammelwut des Staates nach sensiblen persönlichen Daten lässt sich bis dahin verzögern.
Künftig sollen die biometrischen Daten (biometrisches Foto und zwei Fingerabdrücke) aller Menschen in den EU-Ländern auf den Chips neuer Personalausweis/ID-Cards gespeichert werden.