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Freitag, April 26, 2024
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    Warum sich ein neuer Personalausweis für den Datenschutz jetzt lohnt

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    Stichtag: Ab dem 2. August 2021 ist bei jeder neuen Beantragung eines Personalausweises die Abgabe der Fingerabdrücke Pflicht. Die Sammelwut des Staats nach sensiblen persönlichen Daten lässt sich bis dahin verzögern.

    Ab August diesen Jahres werden verpflichtend die Abdrücke beider Zeigefinger einer Person entnommen und auf einem Chip im Personalausweis gespeichert. Möchte man noch einen Ausweis ohne biometrische Daten erhalten, sollte man jetzt einen Termin bei seinem Einwohnermeldeamt vereinbaren. Auf dem Amt werden z.Zt. folgende Dinge benötigt:

    • Biometrisches Passfoto
    • ggf. alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
    • Ausdrücklich einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke verlangen

    Wann ist die Beantragung eines neuen Dokuments möglich?

    Die Beantragung ist möglich, wenn der aktuelle Ausweis innerhalb von sechs Monaten abläuft oder bereits abgelaufen ist. Andere Gründe können ein nicht mehr aktuelles Passbild oder ein stark beschädigter oder zerstörter Ausweis sein. Treffen diese Punkte nicht zu, so hilft nur eine Verlustmeldung.

    Warum sollte ich auf Fingerabdrücke verzichten?

    Das Sammeln sensibler Daten durch den Staat birgt politische, grundrechtliche und ethische Gefahren, aber löst keinerlei Probleme. Es ist ein bevormundender, nutzloser und gefährlicher Übergriff des Staats auf seine Bevölkerung.

    In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass überall dort, wo Daten erhoben werden, Überwachungsbehörden unkontrolliert auf diese zugreifen möchten. Auch wenn bisher ein Zugriff nicht möglich ist, so ist nicht auszuschließen, dass in wenigen Jahren die Gesetzeslage derart verschärft wird, dass Geheimdienste und Polizei diese Daten erhalten und nutzen können. Bereits jetzt dürfen diese Behörden auf das biometrische Passbild zugreifen.

    Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Fingerabdrücke an Behörden in solchen Staaten weitergeleitet werden, in denen die Freiheitsrechte weniger berücksichtigt werden als in Deutschland oder gar nicht geschützt sind. Überhaupt wachsen die Datenbanken von Verwaltungen, Polizei, Geheimdiensten und privaten Firmen jeden Tag, und die Nichtweitergabe von sensiblen Daten kann nicht ausgeschlossen werden. Auch Kinder sind betroffen: Kinder ab sechs Jahren sollen erfasst werden, wobei den einzelnen Regierungen der EU-Länder die Möglichkeit zugestanden wird, diese Pflicht bis zum zwölften Lebensjahr aufzusetzen.

    Der Vorläufer des heutigen Personalausweises war damals die “Kennkarte”. Diese musste von jeder Jüdin und jedem Juden im 3. Reich mitgeführt werden. In Spanien wurde bereits in der Franco-Diktatur die Erfassung der Fingerabdrücke auf dem Ausweis eingeführt. Bis heute wird das Konzept der Ausweispflicht von allen Regierungen angepasst und technisch immer weiter entwickelt, ohne dass es grundsätzlich in Frage gestellt wird.

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